Startseite Wissen Familie Bereits über 60.000 Anträge für Blau-gelbes Schulstartgeld

Bereits über 60.000 Anträge für Blau-gelbes Schulstartgeld

Rund 19.000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Wiener Neustadt sind anspruchsberechtigt

Schulstartgeld / Foto: zVg.
Landtagsabgeordneter Franz Dinhobl, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Bundesrat Matthias ZaunerFoto: zVg.

Seit vergangenem Mittwoch, 16. August 2023, kann das Blau-gelbe Schulstartgeld online beantragt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehrlinge können zum Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro erhalten. In den ersten sechs Tagen sind bereits über 60.000 Anträge online eingelangt, die schnellst möglich bearbeitet werden.

„Das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Familien im Bezirk Wiener Neustadt zu unterstützen. Der Antrag kann ab 16. August, wie gehabt, einfach und unkompliziert online unter www.noe.gv.at ausgefüllt werden. Gut, dass wir diese Unterstützungsleistung auch in diesem Jahr anbieten können“, so Bundesrat Matthias Zauner.

100 Euro für SchülerInnen und Lehrlinge

Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister unterstreicht: „Wir schreiben mit dieser Initiative die Erfolgsgeschichte aus dem Vorjahr weiter, wo von rund 200.000 Bezugsberechtigen über 186.000 bzw. 93 Prozent das Schulstartgeld in Anspruch genommen haben. Auch heuer können wieder bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche vom Blau-gelben Schulstartgeld profitieren. Seitens des Landes stellen wir dafür in Summe rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.“

So funktioniert’s

Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die erziehungsberechtige Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können den Antrag selbst stellen. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spielt für die Beantragung aber keine Rolle.

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