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Coronavirus: Non-Food Handel ab Montag geschlossen

Weitere Einschränkungen im Kampf gegen das Corona-Virus

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht.

Geschäfte geschlossen / Foto: freepik
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Heute hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der österreichische Non-Food Handel ab dem kommenden Montag komplett geschlossen bleibt.

Ausgenommen davon sind neben dem Lebensmittelhandel auch Drogerien, Apotheken, Tierfuttergeschäfte, Tankstellen sowie Banken und Postfilialen. Restaurants, Bars und Kaffeehäuser dürfen gemäß Ankündigung der Regierung ab Montag nur noch bis 15 Uhr offen halten.

Nachfrage an Lebensmittel gestiegen

Es gibt aber auch eine positive Nachricht: Im österreichischen Lebensmittelhandel ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Wenngleich die Nachfrage nach lange haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln zuletzt deutlich angestiegen ist, steht den heimischen Konsumenten wie gewohnt die volle Bandbreite an Produkten zur Verfügung steht. “Der österreichische Lebensmittelhandel gewährleistet als zentraler Nahversorger die 100-prozentige Versorgungssicherheit der gesamten Bevölkerung. Jetzt ist die Zeit, um möglichst regional einzukaufen – egal ob online oder offline”, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel bleiben also wie gewohnt aufrecht. Damit hat die berufstätige Bevölkerung auch weiterhin die Möglichkeit, nach der Arbeit noch Lebensmitteleinkäufe im stationären Handel zu tätigen.

In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung wurde abermals die Wichtigkeit betont, soziale Kontakte soweit als möglich zu minimieren. Etwa durch den Einsatz von Teleworking in den Unternehmen. Weiters wurde angekündigt, dass Restaurants, Bars, Cafes und ähnliches nur mehr bis 15 Uhr geöffnet haben dürfen.

Beschränkung der Gastronomie ab 15.00 Uhr

Laut Wirtschaftskammer gilt die Regelung vorübergehend von 16.-22.3. und umfasst folgende Gastgewerbe:

  • Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus, mit Ausnahme der Gästebeherbergung
  • Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
  • Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe
  • Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)
  • Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe

Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt, die Verabreichung von Speisen ist dort erlaubt. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal soll möglich sein.

Einschränkung des Kundenverkehrs

Der Kundenverkehr in Geschäftslokalen im Handels- und Dienstleistungsbereich (nicht erfasst ist der produzierende Bereich) ist aufgrund der damit verbundenen Weiterverbreitung des Coronavirus einzustellen. Davon ausgenommen sind Handels- und Dienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit.

Ausnahmen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen: Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Medizinische Produkte und Heilbehelfe, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Agrarhandel, Tankstellen, Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung, Banken, Post & Telekommunikation, Lieferdienste, Reinigung / Hygiene, Öffentlicher Verkehr, Trafiken & Zeitungskioske, Wartung kritische Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen, etc…

Unterstützung der Betriebe

„Diese Maßnahmen verschaffen eine Atempause, aber die Laufstrecke ist noch länger. Für die Betriebe und im Sinne des Standortes geht es jetzt darum, dass wir durchhalten. Damit dies gelingt, braucht es weitere Unterstützung der Politik“, betont der WKÖ-Generalsekretär: „Wir verhandeln gemeinsam mit der Bundesregierung intensiv über ein größeres Wirtschaftspaket, das wir morgen Samstag präsentieren werden.“

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