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Wiener Neustadt: Gemeinderat beschließt Bodenschutz-Offensive

Änderung des Bebauungsplans soll mehr Grün bringen

Dieser Artikel wurde vor 1 Jahr veröffentlicht. (Letztes Update vor: 1 Jahr)

Bodenschutzoffensive / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, Grünraum-Mitarbeiterin Silvia Jäche, Bürgermeister Klaus Schneeberger und Umweltstadtrat Norbert Horvath vor dem Teich im StadtparkFoto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschloss in seiner Sitzung am 17. Oktober unter anderem auch eine Änderung des Bebauungsplans der Stadt. Diese Änderung beinhaltet die große „Bodenschutz-Offensive“, die im Juli dieses Jahres präsentiert und nunmehr endgültig fixiert wurde.

Im Mittelpunkt stehen dabei 5 konkrete Punkte, die der Bodenversiegelung entgegen wirken werden.

Zahlreiche Maßnahmen vorab gestartet

“Der anhaltende Verbrauch des knappen Gutes ‚Boden‘ und der vorausschauende Umgang damit stellt insbesondere in dynamisch wachsenden Regionen eine zentrale Herausforderung der Raumplanung dar. Mit Maßnahmen wie der Baumschutzverordnung, dem Beitritt zum Bodenbündnis, der Bausperre für großvolumige Bauten, der Radverkehrsoffensive, der Verordnung von Siedlungsgrenzen, dem Naturraumprojekt am Fohlenhof, der Haltestellenoffensive, der Baumpflanzoffensive, den Baum- und Beetpatenschaften sowie der Forcierung von Blumenwiesen, haben wir in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen.”, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, LAbg. Infrastruktur-Stadtrat Franz Dinhobl und Umweltstadtrat Norbert Horvath.

“Mit dem Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ haben wir letztendlich einen umweltpolitischen Meilenstein und ein wirkungsvolles Instrument gegen willkürliche Bodenversiegelung geschaffen. Damit stellen wir auch für die Zukunft sicher, dass Wiener Neustadt eine Stadt bleibt, die den Menschen nützt und die Natur schützt.”

Die 5 Maßnahmen der Bodenschutz-Offensive

Mehr Raum zum Leben
• maximale Bauplatzgröße von 900 m2 bei neuen Grundstücken
• Verhinderung von großen Wohnbauprojekten in Einfamilienhaus-Siedlungen

Mehr Bäume für Wiener Neustadt
• verpflichtende Neu-Pflanzungen bei neuen Wohnhausanlagen
• allfällige Fällungen im Rahmen des Baus, die unter die Baumschutzverordnung fallen, müssen darüber hinaus durch Ersatzpflanzungen

Mehr Grün vor der Haustür
• Forcierung von Urban Gardening
• Außerhalb der Innenstadft wird ab 50 Wohnungen ein Gemeinschaftsgarten (urban gardening) in der Größe von 1 m² je Wohneinheit vorgeschrieben.

Mehr Natur bei Parkplätzen
• Reduktion der Bodenversiegelung bei neuen Stellplätzen
• Bei der Errichtung von mehr als drei KFZ-Stellplätzen sind mindestens 50 % der weiteren Stellplätze mit einer versickerungsfähigen Oberfläche (unversiegelt) herzustellen.

Mehr Platz für Fahrräder
• Erweiterung der Radabstellplätze bei neuen Bauprojekten
• Bisher war pro 50 m2 Wohnfläche ein Kfz-Stellplatz vorgeschrieben. Dies kann reduziert werden: um 25% wenn eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr gegeben ist und um weitere 25% wenn die Wohnhausanlage max. 750 Meter vom Bahnhof entfernt ist. Wenn die KFZ-Stellplätze verringert werden, muss gleichzeitig die Anzahl der Rad-Abstellplätze erweitert werden.

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