Im Zuge der Kurzparkzonenkontrollen hat die Stadtpolizei Neunkirchen festgestellt, dass die missbräuchliche Verwendung von sogenannten §29b StvO-Ausweisen (sogenannte Behindertenausweise) stark zunimmt.
Heuer wurden bereits 15 Stück sichergestellt
Ein Teil der Ausweise sind Komplettfälschungen, ein Teil sind selbst angefertigte Kopien, die bei Verwendung von Wechselkennzeichen genutzt werden. Es wird in Erinnerung gerufen, dass dies verboten ist und ausnahmslos durch die einschreitenden Beamten zur Anzeige gebracht wird.