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“Sicheres Wohnen” im Bezirk Wr. Neustadt: über 4 Mio Euro Förderung ausbezahlt

90.000 NÖ Haushalte holten sich finanzielle Unterstützung

Sicheres Wohnen / Foto: vpnoe
Landtagsabgeordneter Franz Dinhobl, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Bundesrat Matthias ZaunerFoto: vpnoe

Seit 2006 hat das Land Niederösterreich 4,07 Mio. Euro an Förderungen für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden im Bezirk Wiener Neustadt ausbezahlt.

„Das Land Niederösterreich trägt seit 2006 mit der Förderung ‚Sicheres Wohnen‘ maßgeblich dazu bei, Häuser und Wohnungen einbruchssicherer zu machen. In den vergangenen 17 Jahren haben niederösterreichweit rund 90.000 Haushalte die Möglichkeit genutzt und sich finanzielle Unterstützung gesichert. Im Bezirk Wiener Neustadt wurden bis heute rund 4,07 Mio. Euro an Förderung ausbezahlt, um bei Investitionen in die Sicherheit zu unterstützen“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landtagsabgeordneter Franz Dinhobl unisono.

Max. 2.000 Euro pro Haushalt

„Bei dieser Förderung werden Sicherheitsmaßnahmen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sicherheitseingangstüren ab der Widerstandsklasse 3 unterstützt. Jede und jeder erhält eine Förderung von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten. Auch für elektronischen Sicherheitsschutz, wie Alarmanlagen, werden 30 Prozent der Kosten gefördert. Bei beiden Förderungen können die Haushalte maximal jeweils 1.000 Euro erhalten. In Summe kann man sich also bis zu 2.000 Euro für die Sicherheit in seinem Zuhause holen“, erklärt Landesrätin Teschl-Hofmeister.

Vorsicht in der Urlaubszeit

„Die Förderschiene ‚Sicheres Wohnen‘ des Landes leistet einen wichtigen Beitrag, um Anreize zu schaffen in die Sicherheit der eigenen vier Wände zu investieren. Genauso wichtig ist es aber, vorsichtig zu sein, um Einbrüche zu vermeiden. Etwa keine Beiträge aus dem Urlaub in sozialen Netzwerken posten oder nur Lüften, wenn man zuhause ist“, so Franz Dinhobl.

Die Förderschiene „Sicheres Wohnen“ des Landes Niederösterreich läuft noch bis 31.12.2023. Es können Investitionen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 berücksichtigt werden.

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