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Neunkirchen: 1. Schulstraße im Bezirk vor der Mühlfeldschule

Neue Schulstraße vor der Mühlfeldschule ab 11. April 2023

Dieser Artikel wurde vor 1 Jahr veröffentlicht. (Letztes Update vor: 1 Jahr)

Schulstraße / Foto: Stadtgemeinde Neunkirchen
Stadtpolizeikommandant Chefinspektor Klaus Degen, GR Wilhelm Haberbichler, Bürgermeister Herbert Osterbauer, Bildungsstadtrat Thomas Berger, DAS, Direktorin Marion Baumgartner, Amtssachverständiger DI Robert Schilk, Vizebürgermeister Johann Gansterer, Stadtamtsdirektor Mag. Christof Holzer und die SchülerInnen freuen sich über die Schulstraße.Foto: Stadtgemeinde Neunkirchen

Die Straße vor der Mühlfeldschule in Neunkirchen wird mit 11. April 2023 zur ersten Schulstraße im Bezirk Neunkirchen. Zu Unterrichtsbeginn und zu Unterrichtsschluss wird die Straße dann zur verkehrsfreien Zone.

„Wir freuen uns, dass wir als Stadtgemeinde mit dieser neuen Regelung für mehr Sicherheit für die Kinder vor dem Schulgebäude sorgen können“, freut sich Bürgermeister Herbert Osterbauer.

Fahrzeugverkehr bis auf Ausnahmen verboten

Die Verkehrssituation vor der Volksschule Neunkirchen-Mühlfeld ist vor allem zu den Zeiten vor Beginn des Unterrichts und am Ende prekär. Mit dem Verkehrszeichen „Schulstraße“ – welches seit 1. Oktober 2022 in der Straßenverkehrsordnung verankert ist – kann man diese problematische Situation so lösen, dass der Fahrzeugverkehr – bis auf wenige Ausnahmen – verboten werden kann. Konkret wird dies in der Zeit zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und 11.00 und 13.00 Uhr an Schultagen sein. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind u.a. das Schulpersonal und AnrainerInnen.

Neunkirchen als Vorreiter im Bezirk

In Kraft treten wird die Schulstraße mit 11. April 2023 – nach den Osterferien. Die Aufstellung der Verkehrszeichen „Schulstraße“ erfolgt in der Karwoche. Dies wurde in einer Verkehrsverhandlung mit dem Sachverständigen des Landes am 15. März 2023 festgelegt. Damit ist Neunkirchen die erste Stadt im Bezirk Neunkirchen, die die neue rechtliche Grundlage für eine Schulstraße nutzen wird, und somit Vorreiterin in punkto Sicherheit für die Schulkinder.

Die Volksschule Mühlfeld hat derzeit acht Klassen mit 160 Schülerinnen, nach dem derzeit laufenden Umbau finden in dem Gebäude 14 Klassen mit 350 SchülerInnen Platz.

Die Gesetzesgrundlage

Behörden können in der Umgebung von Schulen Straßenstellen oder Gebiete mit eigenem Verkehrszeichen zu „Schulstraßen” (seit 1.10.2022, § 76d STVO) erklären. Damit kann beispielsweise zu Schulbeginn und zu Schulende bis auf wenige Ausnahmen (insbesondere Radverkehr, Kranken-, Schülertransporte, Feuerwehr, Müllabfuhr, Kfz von Anrainerinnen/Anrainer zum Zu- und Abfahren) der Fahrzeugverkehr verboten werden. In einer Schulstraße darf grundsätzlich auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn der zugelassene Verkehr nicht mutwillig behindert wird. Wer fahren darf, darf dies nur in Schrittgeschwindigkeit tun. FußgängerInnen dürfen jedenfalls nicht behindert oder gefährdet werden.

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