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Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss kann in Kürze beantragt werden

Landeshauptfrau Mikl-Leitner und Landesrätin Teschl-Hofmeister informieren

NÖ Wohnkostenzuschuss / Foto: © NLK Burchhart
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister stellten die Details zum neuen NÖ Wohnkostenzuschuss vor.Foto: © NLK Burchhart

Ab dem 23. Oktober 2023 kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich beantragt werden. Entlastet werden soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

„Niederösterreich ist ein soziales Land, Niederösterreich ist ein starkes Land, und wir wollen vor allem jenen helfen, die besonders von Teuerung, Energiekosten und den hohen Wohnkosten betroffen sind“, betonte die Landeshauptfrau dabei eingangs. Sie verwies in diesem Zusammenhang u. a. auch auf das blau-gelbe Schulstartgeld: „Mehr als 170.000 Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen 100 Euro erhalten, rund 30.000 können sich das Schulstartgeld noch abholen.“ Darüber hinaus erwähnte sie auch den Pflegescheck des Landes Niederösterreich: „Damit unterstützen wir 47.000 Familien, die Angehörige zuhause pflegen, mit 1000 Euro pro Jahr.“

“Das untere Einkommensdrittel entlasten”

Im Bereich der Wohnkosten habe es im Frühjahr bereits den Wohn- und Heizkostenzuschuss gegeben, dafür seien rund 85 Millionen Euro aufgewendet worden, so Mikl-Leitner: „Und jetzt nehmen wir für den neuen Wohnzuschuss nochmals 45 Millionen Euro in die Hand.“ Hier habe man aber die Kriterien etwas abgeändert, „um treffsicher jenen helfen zu können, die diese Hilfe auch tatsächlich brauchen.“ Mit dem neuen Wohnzuschuss wolle man insbesonders das untere Einkommensdrittel entlasten, die Mittel dafür stelle der Bund, die Verantwortung der Bundesländer sei es, das Geld „jenen zukommen zu lassen, die es auch tatsächlich brauchen“.

„Einerseits helfen wir den Betroffenen, andererseits müssen wir aber alles dafür tun, damit diese Hilfe nur auf Zeit notwendig ist“, sprach die Landeshauptfrau einen weiteren Aspekt an. Besonders wichtig seien hier Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen, „dass es sich für jene, die bereit sind mehr zu leisten, auch lohnt“. So sei es etwa gelungen, dass seitens der Bundesregierung statt zehn jetzt 18 Überstunden steuerlich begünstigt werden. Eine klare Forderung sei hier aber auch, dass Pensionistinnen und Pensionisten, die arbeiten, keinen Pensionsbeitrag mehr zahlen müssten: „Das würde 23 Prozent vom Bruttogehalt ausmachen und wäre eine spürbare Entlastung für Pensionistinnen und Pensionisten, die ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen“. Besonders wichtig sei auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hielt Mikl-Leitner weiters fest, und verwies hier auf die Kinderbetreuungsoffensive des Landes, bei der gemeinsam mit den Gemeinden rund 750 Millionen Euro investiert werden. Aufgrund dieser Offensive würden in den nächsten Jahren zusätzlich 2.200 Personen in Niederösterreich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, betonte sie.

Wer kann den Zuschuss bekommen?

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fasste die wichtigsten Eckdaten zum NÖ Wohnkostenzuschuss zusammen: „Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.“ Die Kriterien seien so gewählt, „um vor allem jene zu treffen, die es ganz besonders brauchen“, betonte sie.

Der neue NÖ Wohnkostenzuschuss werde am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschlossen, kündigte die Landesrätin an. Dieser sei „eine Zusatzleistung“, hielt sie in diesem Zusammenhang fest: „Der neue Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt.“ So gebe es im Bereich der Wohnkosten etwa auch noch den NÖ Wohnzuschuss bzw. die NÖ Wohnbeihilfe, führte sie hier als Beispiele an.

Ab 23. Oktober 2023 online beantragen

Der Antrag für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss könne online und unbürokratisch auf der Webseite des Landes gestellt werden. Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 31. Dezember dieses Jahres. „Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur Auszahlung“, zeigte sich Teschl-Hofmeister überzeugt. Aus Erfahrungen des Wohn- und Heizkostenzuschusses im Frühjahr wisse man, dass es im Schnitt nur rund zwei Wochen dauert, „bis das Geld am Konto ist“, versicherte sie, und dankte hier auch den zuständigen Fachabteilungen des Landes für ihre Arbeit.

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.

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