Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Am häufigsten passieren Zusammenstöße mit Rehen – das birgt auch für Kraftfahrer Risiken. “Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen”, erklärt Walter Schmitl, ÖAMTC-Stützpunktleiter der Dienststellen Wiener Neustadt, Aspang und Gloggnitz.
Die größte Gefahr droht Autofahrern aber durch riskante Ausweichmanöver. “Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier”, so Schmitl. Reagiert der Fahrer richtig, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.
NÖ mit 83 Wildunfällen an der Spitze
Im Jahr 2016 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 261 Wildunfälle, bei denen auch Personen zu Schaden gekommen sind. Es wurden 293 Menschen verletzt und eine Person getötet. Die meisten Wildunfälle passierten in Niederösterreich (83) vor Oberösterreich (45) und der Steiermark (44). Hier nicht einberechnet sind Unfälle, die nur zu Sachschäden geführt haben, da diese in der Unfallstatistik nicht erfasst sind. (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung)
Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten. Am häufigsten passieren Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. “Sieht man ein Wildtier, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft es davon, heißt es weiter vorsichtig zu sein, da Wildtiere meist in Gruppen unterwegs sind”, erklärt Schmitl vom ÖAMTC.
Wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden. Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem großen und schweren Tier wie einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.
Richtiges Verhalten nach dem Wildunfall
„Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit sofort an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und so schnell wie möglich Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft“, erläutert ÖAMTC-Stützpunktleiter Schmitl. Die so genannte “Blaulichtsteuer” fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren oder mitnehmen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
Kaskoversicherung & Schutzbrief
Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für
den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer dafür verantwortlich gemacht werden. Derartiges wäre etwa bei schadhaften Wildzäunen entlang mautpflichtiger Autobahnen denkbar. Fahrzeugschäden infolge eines Wildunfalls werden von einer Kasko-Versicherung übernommen. Für die Kasko-Versicherung wird eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.
Versicherungsschutz bietet z.B. auch der ÖAMTC-Schutzbrief. Wurde ein Fahrzeug, das auf eine schutzbriefgeschützte Person zugelassen ist, durch einen Wildunfall in Österreich (oder im Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefes im Ausland) beschädigt, werden 80 Prozent der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu 600 Euro rückvergütet.