Startseite Regional Coronavirus Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht in Niederösterreich

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht in Niederösterreich

Wo müssen jetzt FFP2-Masken getragen werden?

Dieser Artikel wurde vor 2 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 2 Jahren)

Corona-Maßnahmen / Foto: freepik
(Symbolbild)Foto: freepik

Wie bereits gestern angekündigt, erweitert Niederösterreich die FFP2-Maskenpflicht.

„Das Tragen von FFP2-Masken ist eine wirksame Maßnahme, um das aktuell hohe Infektionsgeschehen zu bremsen. Deswegen wird die Pflicht, diese Masken zu tragen, nun in Niederösterreich erweitert,“ geben LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig bekannt.

Neue Reglung ab heute

Ab heute, 17. November 2021, muss im Bundesland Niederösterreich, zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben und den geltenden Vorgaben des Bundes, in folgenden Bereichen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 getragen werden:

  • Kunden im Gastgewerbe am Weg zum bzw. vom Platz,
  • Gäste in Innenräumen von Kultureinrichtungen, wie insbesondere Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und –arenen
  • zudem gilt die Maskenpflicht derzeit unter anderem bereits im gesamten öffentlichen Handel,
  • im Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie in Museen und Bibliotheken.

Diese Festlegungen bleiben natürlich weiterhin bestehen.

Parteienverkehr nur mit Maske

Zusätzlich legt das Amt der NÖ Landesregierung fest, dass auch beim Parteienverkehr eine FFP2-Maske getragen werden muss. „Gleichzeitig setzen wir im Land Niederösterreich wieder verstärkt auf Homeoffice, denn auch so können Menschen geschützt werden. Damit wollen wir auch als Vorbild für andere Bereiche agieren, um die Infektionsgefahr zu reduzieren,“ so Pernkopf und Königsberger-Ludwig.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner