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Wohneinheiten pro Bauplatz werden in Wiener Neustadt limitiert

Die Beschränkung auf drei Wohneinheiten pro Bauplatz in Wiener Neustadt steht bevor.

Dieser Artikel wurde vor 10 Jahren veröffentlicht.

Durch die neue Beschränkung von Wohneinheiten pro Bauplatz soll der Anstieg von Geschoßwohnbauten auch in nicht dicht bebauten Gebieten vermieden werden.

Die Stadt Wiener Neustadt geht neue Wege in der Raumordnung und Festlegung von maximalen Wohnheinheiten pro Bauplatz. Nach eingehender Prüfung durch die Stadt- und Raumplanung wird in der Badener Siedlung ein Pilotprojekt gestartet, bei dem auf allen Grundstücken eine Beschränkung auf drei Wohneinheiten pro Bauplatz eingeführt wird. Dies soll vor allem in typischen Ein- bzw. Zweifamilienhaus-Siedlungen Probleme (Anstieg von Geschoßwohnbauten auch in nicht dicht bebauten Gebieten) vermeiden.

Pilotprojekt Badener Siedlung

Erster Vizebürgermeister Wolfgang Trofer, als Bau- und Immobilienstadtrat zuständig für dieses Projekt: „Ich denke, dass wir damit dem Wunsch sehr vieler Menschen entsprechen. Es hat sich in letzter Zeit einfach gezeigt, dass es auch in Einfamiliensiedlungen immer mehr Einreichungen für Bauten mit mehreren Wohneinheiten gibt. Da dies teilweise zu Unstimmigkeiten führte, werden wir dem mit dieser Maßnahme als ersten Schritt in der Badener Siedlung entgegen wirken.“

Das Bauamt wurde vom Gemeinderat beauftragt, zu prüfen, in welchen typischerweise von Ein- und Zweifamilienbauten geprägten Teilen des Stadtgebietes eine Beschränkung der Widmungsart Bauland Wohngebiet auf maximal zwei oder maximal drei Wohneinheiten notwendig und sinnvoll ist. Die Festlegung der „maximalen Anzahl von Wohneinheiten pro Bauplatz“ durch eigene Widmungsart wird gemäß § 16 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz ermöglicht.

Informationsveranstaltung für Grundeigentümer

Nach eingehender Untersuchung und Abgleichung mit Flächenwidmungsplänen oder auch dem „Masterplan 2020“ wurde als erster Umsetzungsschritt vorgeschlagen, für die Badener Siedlung die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Bauplatz mit maximal drei Wohneinheiten zu beschränken. Um alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über diese vorgeschlagene Widmungsänderung im Vorfeld eines Änderungsverfahrens ausführlich zu informieren, werden diese zu einer Informationsveranstaltung in der Volksschule Rudolf Wehrl eingeladen.

Über die Beschränkung in der Badener Siedlung hinaus sind auch zwei zusätzliche Maßnahmen (diese im gesamten Stadtgebiet) geplant:

  • Zur Sicherung bzw. Schaffung der Wohn- und Freiraumqualität in Ein- und Zweifamilienhausgebieten sollen die maximale oberirdische Parkplatzgröße pro Liegenschaft für Geschoßwohnbauten mit 10 Stellplätzen beschränkt werden.
  • Zudem sind künftig zur Verringerung von Nutzungskonflikten im Baublockinneren im Bauland Wohngebiet mit Gebäudehöhenbeschränkungen bis zu 8 m unverbaute Flächen zum überwiegenden Teil gärtnerisch auszugestalten.

Kundmachung, Erläuterungsbericht und Plandarstellung der geplanten Bebauungsplanänderung sind auch auf der Website des Magistrat abrufbar, weitere Auskünfte können im Referat Stadt- und Raumplanung eingeholt werden. Eine Beschlussfassung im Gemeinderat über diese Maßnahmen ist im Herbst 2014 (allgemeine Bestimmungen) und Frühjahr 2015 (Beschränkungen Badener Siedlung) geplant.

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