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Wiener Neustadt: Gemeinderat beschließt “Klimafahrplan 2040”

Eckpunkte und erste Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Klimafahrplan 2040 / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Umweltstadtrat Norbert Horvath und Infrastrukturstadtrat LAbg. Franz Dinhobl präsentieren den "Klimafahrplan 2040"Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschließt im Rahmen der „Pionierstadt“ einen „Klimafahrplan 2040“. Dieser ist das Ergebnis eines Prozesses, in den der gesamte Magistrat sowie externe Beteiligte eingebunden waren.

Der „Klimafahrplan 2040“ beinhaltet vier Handlungsfelder, in denen konkrete Maßnahmen gesetzt werden, wodurch die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ab sofort.

Verbindlichkeit vorrangig

„Der ‚Klimafahrplan 2024‘ ist für uns das zentrale Instrument für unseren Weg zur Klimaneutralität in den nächsten Jahren. Besonders wichtig war und ist in diesem Zusammenhang, dass sich die gesamte Stadtverwaltung in den Prozess eingebracht hat und weiter einbringen wird. Es geht bei den Maßnahmen nämlich nicht zuletzt um Dinge, die in der täglichen Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt werden. Es ist immens wichtig, dass wir dies festgeschrieben und nunmehr durch den Beschluss auch fixieren, womit es eine verbindliche Vorgabe darstellt“, so Infrastrukturstadtrat LAbg. Franz Dinhobl.

Der Klimafahrplan für Wiener Neustadt besteht aus vier Handlungsfeldern: Mobilität & Verkehr, Stationäre Energie, Abfall sowie Planung & Governance.

Mobilität & Verkehr

Das Handlungsfeld Mobilität & Verkehr beschäftigt sich vor allem mit dem nichtmotorisierten Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr. Um die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen gilt es, dass die täglichen Wege der Bevölkerung möglichst klimaschonend zurückgelegt werden.

Ein wesentlicher Anteil der THG-Emissionen in Wiener Neustadt stammen aus dem Bereich Mobilität & Verkehr. Gleichzeitig weist Wiener Neustadt durch seine topographische Lage ein großes Verlagerungspotential zur aktiven Mobilität (Zu-Fuß-Gehen und Radfahren) auf. Die folgenden Subthemen zur Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs sowie den öffentlichen Personennahverkehrs leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu der, für die Reduktion der Treibhausgasemissionen der Stadt, erforderlichen Modal-Split-Verlagerung:

Radverkehr: Kontinuierliche Investition in den Ausbau der Radinfrastruktur unter Dotierung eines eigenen Radverkehrsbudgets mit dem Ziel, den Radverkehrsanteil in Wiener Neustadt substanziell zu erhöhen.

Fußgängerverkehr: Neben dem Radverkehr ist auch der Fußgängerverkehr ein wesentlicher Bestandteil der klimaschonenden Fortbewegung. Demnach ist die Umsetzung der „Stadt der kurzen Wege“ eine Teillösung davon. Weiters sollen Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten für FußgängerInnen an neuralgischen Punkten überprüft werden. Die Attraktivierung innerstädtischer Plätze, die Umgestaltung der Grazer Straße, sowie der Ausbau wichtiger Fußwegachsen und die Attraktivierung von Schulwegen & Schulumfeldern sind weitere Maßnahmen in diesem Subthema. Des Weiteren wird sich mit Geschwindigkeitsreduktionen in der Gesamtstadt auseinandergesetzt.

Öffentlicher Verkehr: Die laufende Optimierung des ÖV-Netzes, des ÖV-Angebots (z.B. E-Busse), Ergänzung des bestehenden ÖV-Netzes mit Hilfe von bedarfsgerechten ÖV-Angeboten (Mobility as a service) sowie E-Car-Sharing sind deutliche Stellschrauben im öffentlichen Mobilitätssektor. Die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Stadtentwicklungsgebieten und Erholungsräumen, die Schaffung von Mobilitätsangeboten in Quartieren sowie Errichtung wettergeschützter Wartehäuschen tragen ebenfalls dazu bei, den ÖV attraktiver zu gestalten.

Die langfristige Umstellung des stadteigenen Fuhrparks und der Fahrzeuge der stadteigenen Tochtergesellschaften auf E-Fahrzeuge unter Nutzung der Förderangebote ist eine wesentliche Maßnahme des Klimafahrplans.

Stationäre Energie

Das Handlungsfeld Stationäre Energie befasst sich sowohl mit dem Einsatz und der Produktion erneuerbarer Energien als auch mit dem gesamten stadtinternen Gebäudesektor. Darüber hinaus werden im Zuge der „Lernumgebung“ Lenkungs- und bewusstseinsbildende Maßnahmen getroffen, um die THG-Emissionen indirekt senken zu können.

Energiewende/Produktion: Wiener Neustadt strebt einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien an. Auf Basis eines kommunalen Energieplans sollen die Ausbaupotentiale abgesteckt sowie innovative Projekte und Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energien erforscht werden.

Gebäudesektor: Für die städtischen Gebäude soll ein Sanierungsfahrplan die Potentiale aufzeigen und nach Relevanz sortieren. Dabei werden Aspekte wie thermische Sanierung, Energieeffizienz, Gebäudestandards und das Energiesparen hervorgehoben. Die Strom- und Wärmeversorgung soll vorwiegend aus eigener Hand sichergestellt werden. Weiters soll ein Energiemonitoring etabliert werden, um einerseits einen Überblick über die Verbrauchsdaten zu erhalten und andererseits um Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen festzusetzen.

Handlungsfeld Abfall

Das Handlungsfeld Abfall befasst sich sowohl mit den Abfällen die direkt durch den Magistrat bzw. die Tochtergesellschaften anfallen als auch mit Abfällen der Gesamtstadt.

Zero Waste-Initiativen: Wiener Neustadt kann einerseits durch Vorgaben nach innen und außen die Abfallmenge reduzieren und andererseits durch Bildungs- und Awarenesskampagnen die Bevölkerung als auch das eigene Personal schulen, die erzeugten Abfälle richtig zu sammeln und zu verwerten.

Analysen: Die Analysen beziehen sich zum einen auf die bestehende Infrastruktur und wie diese angenommen werden und zum anderen auf das Verhalten der Bevölkerung im Kontext der Zero Waste-Initiativen.

Im Rahmen des Klimafahrplans sollen für Wiener Neustadt Konzepte zum Thema Abfallvermeidung und Recycling kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Planung und Governance

Dieses Handlungsfeld beschäftigt sich vornehmlich mit den internen Prozessen der Stadt und ihren Tochtergesellschaften. Es geht um Abläufe, Arbeitsroutinen und strategische Planungsentscheidungen, die im Kontext des Klimawandels analysiert werden. Weiters setzt man sich in diesem Handlungsfeld mit der Durchsicht der aktuellen nationalen wie EU-weiten Förderlandschaft auseinander, um die klimawirksamen Maßnahmen querfinanzieren zu können. Die Schwerpunkte liegen bei den Themen Lernumgebung, Klimawandelanpassungen und strategischer Konzepte.

Lernumgebung: Die Lernumgebung betrifft vor allem handelnde Personen innerhalb des Magistrats bzw. den Tochtergesellschaften aber auch die gesamte Belegschaft. Weiters wird Wissen im Rahmen von Projektpartnerschaften (andere Pionierstädte) geteilt und für die Stadt adaptiert.

  • Interne und externe Bewusstseinsbildungsmaßnahmen: Dieses Subthema behandelt Maßnahmen, die sich entweder an einzelne EntscheidungsträgerInnen richten oder an das gesamte Personal. Schwerpunkte liegen hier auf Arbeitsabläufe oder Entscheidungsfindungen.
  • Weiterbildungen zu klimarelevanten Themen: Der Klimafahrplan der Stadt sieht auch Weiterbildungsmaßnahmen vor. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass Wissen über den eigenen Klimafahrplan und darüber hinaus zu festigen und die MitarbeiterInnen der Stadt zu motivieren, ihren eigenen persönlichen Beitrag dazu zu leisten.

Klimawandelanpassung: Das Thema der Klimawandelanpassung bezieht sich vor allem auf die Themen der nachhaltigen Stadt- und Siedlungsentwicklung. Die bestehenden Plandokumente und Bebauungsvorschriften sollen im Kontext der Klimawandelanpassung analysiert werden.

  • Begrünungen: Als Klimawandelanpassungsmaßnahme werden Begrünungen von Gebäuden und anderen Bauwerken überprüft.
  • Entsiegelungen: Als Klimawandelanpassungsmaßnahme werden Entsiegelungen von versiegelten Flächen überprüft und durchgeführt.
  • Hitzeschutz: Zur Anpassung an den Klimawandel sollen Maßnahmen in Bezug auf den Hitzeschutz getroffen werden.

Konzepterstellungen: Neben den Anpassungsmaßnahmen sollen auch Konzepte erarbeitet werden, die sowohl auf die Treibhausgasreduktion als auch auf die Klimawandelanpassung abzielen.

Umweltstadtrat Norbert Horvath zum „Klimafahrplan 2040“: „Wir haben im Rahmen der Ausarbeitung gesehen, dass sowohl Maßnahmen bei der Infrastruktur der Stadt als auch so genannte ‚Soft Facts‘ bearbeitet werden müssen, um unser Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Durch die Analyse der Treibhausgasemissionen haben wir nun eine Basis, von der aus wir starten. Unsere Maßnahmen werden geeignet sein, diese Basis Schritt für Schritt zu verbessern, davon bin ich überzeugt.“

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