Die Wiener Neustädter bunte Stadtregierung aus ÖVP, SPÖ und FPÖ setzt in der Gemeinderatssitzung am Montag, dem 27. Juni, einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Teuerungswelle.
Entlastung für Menschen, Betriebe oder Vereine
Mit einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag wird ein Grundsatzbeschluss für ein Entlastungspaket „Energie-Million“ gefasst werden, durch das noch 2022 bis zu einer Million Euro zielgerichtet an von der Teuerung vor allem am Energiesektor besonders betroffene Menschen, Betriebe oder Vereine ausbezahlt werden können. Die konkreten Maßnahmen werden abhängig von den geplanten Maßnahmen des Bundes und des Landes im Herbst konkretisiert. Die Unterstützungsdetails werden nun von den zuständigen Abteilungen des Magistrats ausgearbeitet.
“Entlastung soll und wird zielgerichtet und wirkungsvoll sein”
„Nach dem Bund und dem Land NÖ nehmen auch wir als Stadt Wiener Neustadt unsere sozialpolitische Verantwortung wahr und schaffen mit der ‚Energie-Million‘ ein effektives Entlastungsinstrument für die von der Teuerung ganz besonders stark betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Vereine. Die Entlastung soll und wird zielgerichtet und wirkungsvoll sein und soll etwaige Lücken schließen, die trotz der Maßnahmen des Bundes und des Landes entstehen. Wir wollen vor allem auch besonderen Härtefällen helfen und dort unterstützen, wo keine oder keine ausreichenden Hilfestellungen erfolgt sind. Dies alles wird im Herbst ausgearbeitet, damit wir den Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädtern schon bald die dementsprechenden Unterstützungen geben können“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Erster Vizebürgermeister Christian Stocker, Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger und Bürgermeister-Stellvertreter Sozialstadtrat Michael Schnedlitz.
Die zuständigen Abteilungen des Magistrats werden von der bunten Stadtregierung gemäß Beschluss beauftragt, einerseits die finanziellen Rahmenbedingungen im Budget 2022 zu schaffen (Erhöhung von Voranschlagsstellen und falls notwendig Rücklagen-Entnahmen) und andererseits die notwendigen Entlastungsrichtlinien auszuarbeiten, um die „Energie-Million“ umsetzen zu können.