
Vor einigen Wochen wurde einem Ukrainer (per Beschluss der NÖ Landesregierung) die österreichische Staatsbürgerschaft nachträglich widerrufen, weil er bei der zeremoniellen Verleihung das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hat. Wr. Neustadts Bürgermeister bezieht Stellung zu diesem Thema.
Zur erfolgten Aberkennung einer Staatsbürgerschaft durch die Niederösterreichischen Landesregierung meldet sich auch Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger, der als Bürgermeister einer Statutarstadt selbst laufend Staatsbürgerschaftsverleihungen vornimmt, zu Wort.
Schneeberger wollte mehrfach Verleihung verweigern
Schneeberger zur aktuellen Situation: “Ohne diesen konkreten Fall zu kennen, halte ich es für dringend notwendig, das Staatsbürgerschaftswesen in Österreich neu zu ordnen. Es kann nicht sein, dass ich laufend Menschen die Staatsbürgerschaft verleihen muss, die nicht einmal in der Lage sind, die Worte ‚Ich gelobe‘ zu sprechen. Bereits mehrfach wollte ich die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund der nicht vorhandenen Deutsch-Kenntnisse verweigern. Leider sind mir hier jedoch rechtlich die Hände gebunden. Es stellt sich also schon die Frage, was bei den verpflichtenden Deutschkursen – vor allem aber bei den Tests, die ja dann mitentscheidend für das Erlangen der Staatsbürgerschaft sind – falsch rennt.”
“Darf nicht beliebig verliehen werden”
“Es braucht hier klare Regeln, eine strikte Vorgehensweise und eine Handhabe für die Behörden. Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut der Republik Österreich. Diese darf nicht beliebig verliehen werden, sondern nur an jene, die voll integriert sind, dafür ist die Kenntnis der deutschen Sprache das Mindeste!”, so der Bürgermeister abschließend.