Startseite Politik Bauen Neu: Maximal 3 Wohneinheiten in Einfamilienhaus-Siedlungen

Neu: Maximal 3 Wohneinheiten in Einfamilienhaus-Siedlungen

Wiener Neustädter Gemeinderat beschließt “Ortsbild-Sicherungspaket 2025”

Ortsbild-Sicherungspaket 2025 / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger, Bürgermeister Klaus Schneeberger und Gemeinderat LAbg. Philipp GerstenmayerFoto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

In der letzten Wiener Neustädter Gemeinderatssitzung des Jahres und der Legislaturperiode hat die bunte Stadtregierung bestehend aus ÖVP, SPÖ und FPÖ einen wichtigen Beschluss zur Zukunft der Stadtentwicklung erlassen – ab sofort werden vorerst überwiegend in Einfamilienhaussiedlungen nur noch maximal 3 Wohneinheiten zugelassen.

Andere Einreichungen sind nicht mehr möglich, ausgenommen hiervon sind lediglich Reihenhäuser. Dieses Ortsbild-Sicherungspaket 2025 steht unter dem Motto „Ortsbild bewahren – Lebensqualität sichern“.

Grünanteil soll erhalten bleiben

„Die gesellschaftlichen Veränderungen bringen es mit sich, dass wir in der Stadtplanung und -entwicklung immer wieder mit Baueinreichungen konfrontiert sind, die auch in Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen mehrere Wohneinheiten beinhalten. Bislang konnten wir das – obwohl wir im STEP und in unserer Bodenschutzoffensive schon einige Maßnahmen beschlossen haben – nur schwer verhindern. Um die bestehenden Strukturen und das Ortsbild zu erhalten und somit auch die Lebensqualität der Menschen in diesen Gebieten mit sehr viel Grünanteil in den Gärten zu sichern, legen wir uns nun fest: In historisch gewachsenen Ein- und Zweifamilienhausbereichen sind hinkünftig nur mehr 3 Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen. Mit unserem ‚Ortsbild-Sicherungspaket 2025‘ gehen wir ganz neue Wege in der Stadtentwicklung und geben den Menschen, die in diesen Vierteln leben, Sicherheit für die Zukunft“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer im Namen der bunten Stadtregierung.

Das „Ortsbild-Sicherungspaket 2025“

Zuerst wird die bisherige „Bausperre“ für Gebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten für das gesamte Stadtgebiet aufgehoben. Anschließend wird eine neue Verordnung für eine Beschränkung auf maximal 10 Wohneinheiten in Bereichen, in denen schon jetzt mehrgeschossiger Wohnbau üblich ist, erlassen. Gültigkeit: 2 Jahre

Weiters gilt:

  • Beschränkung von Geschoßwohnbau auf maximal 3 Wohneinheiten pro Grundstück in Bereichen mit Bauklasse I & II, sowie maximal 8 Meter Gebäudehöhe, ausgenommen hiervon sind lediglich Reihenhäuser – Beispiele: Ungarviertel, Breitenauer Siedlung, Zehnerviertel, Teile Flugfeld, etc. – Gültigkeit: 2 Jahre
  • Beibehaltung der Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten in der Badener Siedlung, Fischabachsiedlung, am Föhrensee, in der Leithakolonie, etc.
  • Turnusmäßige Überprüfung aller Inhalte des Stadtentwicklungsplans STEP WN2030+ (alle 2-3 Jahre vorgesehen)

Die Innenstadt wurde bereits als eigene Zone mit schützenswürdigem Charakter definiert – hier wird natürlich auch mehrgeschossiger Wohnbau zugelassen, um eine Innenentwicklung gem. der Zielsetzung des Stadtentwicklungsplans STEP WN 2030+ weiter zu ermöglichen.

Die angestrebten Ziele

  • Ziele und Maßnahmen des STEP WN 2030+ werden beleuchtet
  • Handlungsfelder und Maßnahmen sollen auf den städtebaulichen Entwicklungsprozess reagieren können
  • Sicherung bestehender Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen
  • Wahrung des Charakters und Ortsbildes vor allem der im STEP WN 2030+ definierten „Quartiere mit hohem Durchgrünungsgrad“

KEIN ZIEL ist es, durch die Evaluierung des STEP neue Gewerbegebiete und/oder Erweiterungszonen zu definieren – die festgelegten lokalen und regionalen Siedlungsgrenzen bleiben wie beschlossen unangetastet, heißt es in der Aussendung der Stadt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner