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Nationalratswahl 2017 – Daten und Fakten

Alle Fakten zur bevorstehenden Nationalratswahl

Dieser Artikel wurde vor 7 Jahren veröffentlicht.

Nationalrat Parlamentsgebaeude / Foto: wikimedia (CC0 1.0) / Grafik wn24
Ich gehe wählen – meine Stimme zählt!Foto: wikimedia (CC0 1.0) / Grafik wn24

Morgen, 15. Oktober 2017, findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Er ist gemeinsam mit dem Bundesrat für die Bundesgesetzgebung zuständig.

So wird es in Niederösterreich an diesem Tag 1.288.899 Wahlberechtigte geben, davon 627.370 Männer und 661.529 Frauen. Das sind rund 10.000 Wahlberechtigte mehr als bei der Nationalratswahl 2013.

32.800 Personen in NÖ Wahlbehörden tätig

„In allen 2.630 Wahllokalen in Niederösterreich ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Wir haben rund 13.200 Beisitzer und ebenso viele Ersatzbeisitzer sowie 3.228 Vorsitzende. Rund 32.800 Personen werden in den Wahlbehörden tätig sein, die am Wahltag rund 200.000 Arbeitsstunden freiwillig leisten“, erklärt Landtagspräsident Ing. Hans Penz in seiner Funktion als Leiter der Landeswahlbehörde.

Wann und wo wird in Wiener Neustadt gewählt?

Die Gemeindewahlbehörde Wiener Neustadt hat die Wahllokale für die Wahlsprengel und die Wahlzeit bevorstehende Wahl des Nationalrates festgesetzt. Diese Informationen sind online abrufbar: Kundmachung zur NRW17.

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern; das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern.

Für die Nationalratswahl ist das österreichische Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind.

Parteilisten und Vorzugsstimen

Gewählt wird in Österreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Landeswahlkreis (Bundesland) eigene Stimmzettel gibt. Der (Die) Wähler(in) hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Landeswahlkreises, Ankreuzen des Kandidaten auf der Ebene des Regionalwahlkreises) eine Umreihung zu bewirken. Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien (das sind jene Parteien, die Wahlvorschläge eingebracht haben) entfallenden Mandate werden in drei Ermittlungsverfahren berechnet, wobei Mandate die auf einer unteren Ebene erzielt wurden, jeweils angerechnet werden.

Auf Ebene des Regionalwahlkreises und des Landeswahlkreises werden die Mandate nach dem Hareschen Verfahren vergeben, wobei auf beiden Ebenen für die Zuteilung eines Mandats das Erreichen der Landeswahlzahl (Quotient aus abgegebenen gültigen Stimmen durch auf Ebene des Landeswahlkreises zur Vergabe gelangenden Mandate) zu erzielen ist.

Die Positionen der Parteien

Die Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung hat einen Überblick zu den wichtigsten Positionen der Parteien gestaltet:

Die Ergebnisermittlung

Die Ergebnisermittlung bei in Österreich durchgeführten bundesweiten Wahlen erfolgt zweigliedrig. Nach Auszählung der Stimmen durch die örtliche Wahlbehörde, unmittelbar im Anschluss an den Wahlvorgang, ergeht an die übergeordnete Wahlbehörde eine Sofortmeldung, so dass kurze Zeit nach dem Schließen des letzten Wahllokals bereits ein vorläufiges Gesamtergebnis der Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Für die Feststellung eines endgültigen Wahlergebnisses sind jedoch von der jeweiligen Wahlbehörde unterfertigte Wahlakten maßgeblich, mit denen Ergebnisse der nachgeordneten Wahlbehörden bestätigt und der nächsthöheren Wahlbehörde weitergereicht werden. (Quelle: bmi)

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