Neues Booklet, das von der Landtagsdirektion herausgegeben wird, soll den Blick in eines der wesentlichsten Landesgesetze erleichtern.
Am 29. Jänner 2023 wird der neue Landtag von Niederösterreich gewählt. Doch schon davor gab es wichtige Daten wie den Stichtag, der mit dem 18. November 2022 von der Landesregierung festgelegt wurde. Doch warum ist der Stichtag wichtig? Und wer darf wählen und wer darf kandidieren?
Nachschlagewerk für Landtagswahlen
Wer das genau wissen will, der kann künftigen in der „Landtagswahlordnung to go“ nachschlagen, die die Direktion des Niederösterreichischen Landtags herausgibt. „Die Landtagswahlordnung ist neben der Landesverfassung eines der wesentlichsten Gesetze für die Demokratie bei uns in Niederösterreich. Denn sie regelt den Ablauf der Wahlen und sorgt damit für einen fairen Urnengang. Mit der ‚Landtagswahlordnung to go‘ wollen wir einerseits die Bürgerinnen und Bürger animieren, einen Blick in dieses wichtige Gesetz zu werfen. Andererseits kann sie auch ein praktisches Helferlein in der Vorbereitung sein, da sie mit dem Format von 9 mal 9 Zentimeter einfach zum Mitnehmen ist. So sind jene Bestimmungen, die für den Wahltag wichtig sind, sogar extra markiert“, erklärt Landtagspräsident Karl Wilfing.
Demokratie zum Durchblättern
Aufgelockert durch Illustrationen ist in der „Landtagswahlordnung to go“ der aktuelle Gesetzestext zu finden. „Als Landtagspräsident will ich den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern unsere Demokratie näherbringen. Daher habe ich unter anderem die Umgestaltung des Besucherzentrums zum ‚Forum Landtag‘, den Berufsschullandtag oder auch den Instagram-Auftritt des Landtags in den vergangenen Jahren initiiert. Die ‚Landtagswahlordnung to go‘ ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg“, so Präsident Wilfing.
Erhältlich ist die „Landtagswahlordnung to go“ in der Direktion des Niederösterreichischen Landtags und es gibt sie hier zum Download. Außerdem bekommen die Sprengelwahlleiterinnen und -leiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter ein Exemplar der Publikation.