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Grüne Wiener Neustadt lehnen Alkoholverbotszone ab

Wiener Neustadt: Grüne gegen Alkoholverbotsverordnung

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht.

Bier trinken im Park / Foto: freepik
(Symbolbild)Foto: freepik

Gemeinderat Michael Diller dazu: neue Verordnung der Stadt ist völlig überzogen

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde eine Alkoholverbotszone für die gesamte Innenstadt sowie Bahnhofsareal und Stadtpark beschlossen. Die Grünen Wiener Neustadt sehen keine Notwendigkeit für dieses Totalverbot und lehnen die Verordnung ab.

“Einschränkungen für die Allgemeinheit“

„Es ist ganz klar, dass die Stadtregierung einige wenige von ihnen genannten „ungewollten Personen“ und „zwielichtigen Gestalten“ dauerhaft vertreiben will und kein Interesse an einer echten Lösung von Alkoholsucht hat. Vielmehr bringt das Verbot mehr Einschränkungen für die Allgemeinheit“, so Gemeinderat Diller-Hnelozub. „Es gibt aktuell genug Gesetze der möglichen Exekution, wie zum Beispiel durch den Jugendschutz oder durch das Suchtmittelgesetz. Wir lehnen Diskriminierung von Personen schlichtweg ab, vor allem weil die Verdrängung von Personen aus dem öffentlichen Raum ja die Problematik mit übermäßigen Alkoholkonsum nicht löst“, kristisiert der Gemeinderat in einer Aussendung.

Viele offene Fragen

Da es im Vorfeld weder einen Sicherheitsbeirat noch eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Sozialservice der Stadt zur Situation gegeben hat, blieben viele Fragen offen bezüglich des Vorgehens. Deshalb wurde von Seiten der Grünen eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.

1. Gibt es eine Stellungnahme, eine Folgenabschätzung des Geschäftsbereichs 2, Abteilung Jugend und Soziales. Wenn nein, warum nicht? Wird eine solche noch erstellt werden?

2. Wie viele Vergehen nach der bisher gültigen Verordnung gab es seit 2015? Wie viele entsprechende Einsätze der Polizei gab es, wo die Stadtpolizei keine Handhabung hatte, also die Notwendigkeit dieser neuen Verordnung begründen? Mit wie vielen Anzeigen bzw. Verwaltungsstrafen ist in diesem Jahr und im Folgejahr zu rechnen? Kann es aufgrund der gegenständlichen Verordnung nach §2a Nö Polizeistrafgesetz in Verbindung mit den verordneten Schutzzonen nach §36a Sicherheitspolitikgesetz auch zu Wegweisungen und Betretungsverboten kommen?

3. Welche sozialarbeiterischen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit gesetzt, um übermäßigen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu minimieren?

4. Warum wird der gesamt Stadtpark zur Alkohol-Verbotszone erklärt? Sollte nicht insbesondere in den Grünräumen, also den Naherholungsgebieten ein maßvoller Konsum erlaubt sein? Diese Frage stellt sich inbesonders dadurch, dass die Gastronomie pandemiebedingt noch einige Zeit geschlossen bleiben muss und man sich nur im Freien treffen sollte.

5. Wie soll das Alkoholverbot kommuniziert werden? Wird die Stadt bzw. die Polizei Maßnahmen ergreifen, die dem von der ÖVP gern benutzen Leitsatz „Beraten statt Strafen“ folgen?

6. Mit wie vielen zusätzlichen Anträgen für Veranstaltungszonen wie jene in der Herrengasse ist zu rechnen und ist beabsichtigt, mehr solcher Veranstaltungszonen zu genehmigen?

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