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Datenschutzbehörde: Verstoß gegen Datenschutz durch Magistrat

Wiener Neustadt: Grüne fordern eine öffentliche Entschuldigung, Korrektur und Datenschutzschulung

Dieser Artikel wurde vor 1 Jahr veröffentlicht. (Letztes Update vor: 1 Jahr)

Datenschutz-Verstoß / Foto: August Lechner
Gemeinderat und Klubsprecher Michael Diller, Stadträtin und Parteiobfrau Selina Prünster, Beschwerdeführer Andreas LöfflerFoto: August Lechner

Bescheid der Datenschutzbehörde liegt vor: Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch Bürgermeister Schneeberger ist unrechtmäßig.

Während des Wahlkampfs der niederösterreichischen Landtagswahlen im Januar 2023 erhielten Haushalte, die sich für verstärkten Bodenschutz in Wiener Neustadt ausgesprochen hatten, einen persönlichen Brief von Bürgermeister Schneeberger. Über 1.500 Personen, die im Sommer 2022 den Initiativantrag “Freie Felder-Bodenschutz” unterzeichnet hatten, waren betroffen (WN24 berichtete). Dieses Vorgehen rief zwei ernsthafte demokratiepolitische Bedenken hervor: Darf ein Bürgermeister solche Briefe verschicken und werden Listen über politische Meinungen geführt? Daraufhin gingen zahlreiche Beschwerden bei der Datenschutzbehörde (dsb) ein.

Daten wurden missbräuchlich genutzt

Die Datenschutzbehörde hat nun entschieden und den Beschwerden stattgegeben. Der Bescheid ist eindeutig: “…der Eingriff in das Recht auf Geheimhaltung des Beschwerdeführers war daher ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage und daher unrechtmäßig.” Die mutmaßlich missbräuchliche Nutzung von personenbezogenen Daten ist nun offiziell bestätigt.

“Weitere Details, die uns jetzt vorliegen, werfen noch mehr Fragen auf,” berichtet Michael Diller, der grüne Klubsprecher im Gemeinderat. “Die Daten wurden aus unerklärlichen Gründen bearbeitet – zum Beispiel wurde ein zweiter Vorname hinzugefügt – und die gesamte Datensammlung mit Namen und Adressen wurde vom Wahlamt zur Magistratsdirektion und in das Büro des Bürgermeisters weitergeleitet. Solche Vorgänge sollten gemäß DSGVO vermieden werden. Zwei Grundsätze des Datenschutzes wurden vom Bürgermeister ignoriert: Möglichst wenig Daten und möglichst wenige Personen mit Zugang zu diesen Daten.”

Die Grünen fordern nun drei Dinge

Für Selina Prünster, Stadträtin und Parteiobfrau der Grünen Wiener Neustadt, sind nun Konsequenzen erforderlich: “Der Bürgermeister ist über den Bescheid informiert, hat aber bisher keine öffentliche Stellungnahme dazu abgegeben. Wir fordern drei Dinge:

Eine öffentliche Entschuldigung: Der Bürgermeister muss einsehen, dass er einen Fehler gemacht hat und sich öffentlich entschuldigen, am besten auf der Amtstafel und im Amtsblatt der Stadt Wiener Neustadt.

Eine Richtigstellung: Trotz der Behauptung im Brief, dass er die Absicht des Initiativantrags unterstützt, ignoriert der Bürgermeister die Hauptforderung der Initiative, nämlich den Schutz von Anbaufeldern für Lebensmittel. Stattdessen hat die Stadtregierung mehrheitlich beschlossen, diese Felder erst nach allen anderen zur Bebauung freizugeben. Es besteht weiterhin die Gefahr der Versiegelung. Der Bürgermeister muss diese Falschaussage korrigieren.

Eine Datenschutzschulung: Es ist dringend nötig, dass für die Bediensteten der Magistrat eine umfassende Datenschutzschulung stattfindet, damit eine solche Miss-Verwendung nicht wieder geschieht.
„Bei der ganzen Sache geht es um weit mehr als um einen Brief. Es geht um korrekte Abläufe am Magistrat und saubere Politik. Wir wollen demokratische Prozesse, denen die BürgerInnen vertrauen können!”, schließen Prünster und Diller ab.

Keine Strafen vorgesehen

Die Datenschutzbehörde hat mit ihrem Bescheid weitere solche Datenverarbeitungen untersagt. Eine Geldstrafe kann sie aber nicht verhängen, da eine solche in Österreich für die öffentliche Hand nicht vorgesehen ist. “Müsste diese dieselben Strafen für Datenschutzverstöße befürchten wie jedes Unternehmen, dann würde sich die ÖVP nicht so ungeniert an den Daten der Bevölkerung bedienen”, kritisiert Thomas Lohninger von der Datenschutz-NGO Epicenter Works gegenüber dem Standard.

Wiener Neustadt kann gegen den Bescheid noch in Berufung gehen, er ist also nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel basiert auf einer Aussendung von Die Grünen Wiener Neustadt und spiegelt nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider.
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