Startseite Politik Bauen Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schneeberger abgewiesen

Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schneeberger abgewiesen

Wiener Neustadt: Stadträtin Windbüchler-Souschill blitzt mit Beschwerde ab

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht.

Mikrofon / Foto: freepik
Foto: freepik

Land NÖ weist Aufsichtsbeschwerde von Stadträtin Windbüchler-Souschill gegen Bürgermeister Schneeberger zurück und bestätigt korrekte Sitzungsführung.

Die von Stadträtin Tanja Windbüchler-Souschill gegen den Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger eingebrachte Aufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit Aussagen rund um die Errichtung des Zubaus zur Volksschule Hans Barwitzius wurde vom Land NÖ abgewiesen.

Schneeberger soll gelogen haben

In ihrem Vorbringen vom 27. Mai 2020 hat Stadträtin Windbüchler-Souschill Bürgermeister Schneeberger vorgeworfen, im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 25. Mai im Zusammenhang mit den bevorstehenden Bauarbeiten zur Erweiterung der Schule drei Mal die Unwahrheit gesagt und darüber hinaus Klubobfrau Selina Prünster bei ihrer Begründung eines Dringlichkeitsantrages unterbrochen zu haben.

Aufsichtsbehörde konnte keine Verfehlung feststellen

Die Aufsichtsbehörde des Landes NÖ führt dazu in einer Stellungnahme am 15. Juni 2020 nun wörtlich aus: „(…) Als Gegenstände des aufsichtsbehördlichen Einschreitens bzw. als wesentliche Aufsichtsmittel sind im Gesetz die Verordnungsprüfung, die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Beschlüssen, die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und als gravierendstes die Auflösung des Gemeinderates und des Stadtsenates vorgesehen. (…) Dafür (das aktuelle Vorbringen, Anm.) ist aber keines der vorgenannten Aufsichtsmittel tauglich und mangelt es an einer verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsgrundlage für das von Ihnen gewünschte Einschreiten der Aufsichtsbehörde. (…) Betreffend zweimaliger Unterbrechung der mündlichen Begründung der Dringlichkeit ihres Dringlichkeitsantrages ist auf die Pflicht des Vorsitzenden Redner*innen, die nicht zum Verhandlungsgegenstand sprechen, zur Sache zu rufen, hinzuweisen (…)“

Cookie Consent mit Real Cookie Banner