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Wiener Neustadt: Kinderfaschingsumzug ist nicht zulässig

Bevorstehende Versammlung am Samstag wird jedoch genehmigt

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht.

Faschingsumzug / ©  Joachim Reisig / pixelio.de
Traditioneller Faschingsumzug (Symbolbild)© Joachim Reisig / pixelio.de

Der angekündigte “Spaziergang als Faschingsumzug für unsere Kinder – Für unsere Meinungsfreiheit, zum Schutz unseres Versammlungsrechts“ ist so nicht durchführbar.

“In einer finalen Abstimmungsrunde zwischen der Landespolizeidirektion Niederösterreich und dem Magistrat der Statutarstadt Wiener Neustadt wurde die rechtliche Bewertung der für morgen, Samstag, angemeldeten Versammlung und des gleichzeitig als Veranstaltung beworbenen Kinderfaschingsumzugs vorgenommen. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich wird die angemeldete Versammlung genehmigen, ein Kinderfaschingsumzug ist jedoch genauso wie jede andere Veranstaltung aufgrund der geltenden 4. COVID 19-Notmaßnahmenverordnung nicht zulässig.“ heißt es in einer Aussendung der Stadt.

Versammlung genehmigt, Faschingsumzug nicht

Vonseiten der Veranstalter wird morgen einerseits zu einer Versammlung aufgerufen, andererseits wird parallel dazu ein Kinderfaschingsumzug als Veranstaltung beworben. Wortwörtlich heißt es: „Ein Kinderfaschingsumzug mit Krapfen und Getränken, Luftballonen, Seifenblasen und guter Musik wartet auf die Kinder in Wiener Neustadt.“

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereiches sind nach der geltenden 4. COVID 19-Notmaßnahmenverordnung für die Teilnahme an Veranstaltungen wie einem Kinderfaschingsumzug nicht zulässig. Der Kinderfaschingsumzug stellt ganz klar eine Veranstaltung dar, deren Durchführung unzulässig ist. Im Rechtsstaat Österreich kann unter Berufung auf das Versammlungsrecht eine Umgehung der 4. COVID 19-Notmaßnahmenverordnung nicht gerechtfertigt werden. Die Teilnahme an einer unzulässigen Veranstaltung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro bestraft wird.

Kritik von den Faschingsgilden

Der Landesverband Niederösterreich des Bundes Österreichischer Faschingsgilden kritisierte das Event am 6. Februar aufs Schärfste. “Eine Demo des ’Wiederstandes in Wiener Neustadt‘ unter dem Deckmantel des schönen Brauchtums Fasching als ’Faschingsumzug‘ zu deklarieren […] ist schlichtweg eine Frechheit.“, so die Stellungnahme von Alfred Kamleitner, Landespräsident für Niederösterreich des Bundes Österreichischer Faschingsgilden.

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