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Omikron: neue Regeln in größeren NÖ Skigebieten ab 15. Jänner

Besuch nur mit gültigem Ticket

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Tourismuslandesrat Jochen Danninger / Foto: © NLK Pfeiffer
Tourismuslandesrat Jochen DanningerFoto: © NLK Pfeiffer

Ab Samstag, 15. Jänner, gilt an Wochenenden und Ferientagen in den frequenzstärksten Skigebieten in Niederösterreich wieder das Prinzip des gültigen Tickets (entweder Online-Ticket oder Saisonkarte) als Voraussetzung für einen Besuch.

Jedes Skigebiet zieht Kontingente – also eine zahlenmäßige Begrenzung der Gäste – ein. Die Zufahrt wird daher dringend nur mit gültigem Ticket empfohlen, Gäste ohne gültiges Ticket müssen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze abgewiesen werden.

2G-Nachweis kann online erbracht werden

„Angesichts des Auftretens der Omikron-Variante gelten in unseren Skigebieten strengere Sicherheitsregeln. Wir greifen in den frequenzstärksten Skigebieten in Niederösterreich auf die sehr guten Erfahrungen mit Online-Ticketing aus dem vergangenen Winter zurück. An Wochenenden und Ferientagen kann nur noch mit gültigem Online-Ticket oder Saisonkarte angereist werden. Auch der 2G-Nachweis soll möglichst bereits online erbracht werden. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass die Gäste in unseren Wintersportgebieten besser Abstand halten können und Massenansammlungen möglichst vermieden werden. So kann Skifahren in Niederösterreich unter strengen Regeln stattfinden“, sagt Tourismuslandesrat Jochen Danninger.

„Mit dieser Regelung wollen wir möglichst größere Menschenmengen zum Beispiel bei Kassen vermeiden und Besucherströme – über die Ausgabe einer begrenzten Anzahl von Tages- und Halbtageskarten – auch zeitlich entzerren“, ergänzt ecoplus Alpin-Geschäftsführer Markus Redl.

Regelung für Wochenenden und Ferientage

Das Prinzip des gültigen Tickets gilt ab dem kommenden Wochenende – immer an Wochenenden und Ferientagen – voraussichtlich bis Saisonende für die sechs frequenzstärksten Skigebiete in Niederösterreich:

Als Ferientag gelten die Semesterferien von Wien und Niederösterreich, dem Burgenland sowie der Steiermark und Oberösterreich, also der Zeitraum von 5. bis 27. Februar. „So es die Schneebedingungen erlauben, werden wir am Hochkar auch in den Osterferien vom 9. bis 18. April zumindest einen Teilbetrieb der Anlagen führen, auch um Skilehrerausbildungen und Trainingsbetrieb zu ermöglichen“, so Landesrat Danninger. Bisher war offiziell der 3. April als Saisonende für das Hochkar festgelegt.

Neue Coronaregeln seit gestern

Seit gestern, 11. Jänner, treten auch in Skigebieten neue Coronaregeln in Kraft: Überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann (wie zum Beispiel in Anstellbereichen oder bei der Benützung der Seilbahn), herrscht nun eine FFP2-Maskenpflicht.

160.000 Gäste kamen in der heurigen Saison mit einem 2G-Nachweis in die Skigebiete Niederösterreichs. Rund ein Drittel davon haben die Tickets bereits online gekauft. Im Vorwinter wurden beinahe 100 Prozent der Tickets online verkauft.

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