Kontaktdatenerhebung und begrenzte Besucherzahl bei den Abendevents von 9. bis 11. September
Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung ist es auch im Zuge des „Bunten Festes“ notwendig, einige Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie einzuhalten.
Wo gelten die Corona-Maßnahmen?
- Die Maßnahmen gelten nur für die Abendveranstaltungen.
- Die Maßnahmen gelten nur für das eingegrenzte Veranstaltungsgelände rund um die Mariensäule am Hauptplatz.
Für den Eintritt zu Abendveranstaltungen wird es daher eine Kontaktdatenerhebung sowie Zutrittsbänder geben – an den Veranstaltungstagen gibt es (im Sinne kürzerer Wartezeiten am Abend) ab 15 Uhr die Möglichkeit, vor dem Alten Rathaus den 3G-Nachweis zu erbringen, sich für den Abend zu registrieren und das Zutrittsband zu erhalten.
Ab 17 Uhr erfolgt die Registrierung direkt beim Eingang ins Veranstaltungsgelände rund um die Mariensäule. Das Formular kann auch vorab ausgedruckt und bereits ausgefüllt mitgebracht werden, um Wartezeiten zu verkürzen.
„first come first serve“
In den Veranstaltungsbereich beim Abendprogramm kann nur eine begrenzte Besucheranzahl eingelassen werden, es gilt das „first come first serve“-Prinzip.
Im Zuge des „Bunten Stadtfests“ macht darüber hinaus der Impfbus des Landes Niederösterreich in Wiener Neustadt Station. Am Freitag, dem 10. September, hat man von 10 bis 13 Uhr am BORG-Platz in der Fußgängerzone Neunkirchner Straße die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung impfen zu lassen.