In der Gemeinderatssitzung am 18. Mai wurde unter anderem auch die Verordnung der Stadt Wiener Neustadt bezüglich der Einhebung einer Ausgleichsabgabe von Wirtschaftstreibenden für Kfz-Abstellplätze neu beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung am 18. Mai wurde unter anderem auch die Verordnung der Stadt Wiener Neustadt bezüglich der Einhebung einer Ausgleichsabgabe von Wirtschaftstreibenden für Kfz-Abstellplätze neu beschlossen.
„Die Verordnung basiert auf der NÖ-Bauordnung und war aufgrund einer Novelle neu zu erlassen. Das haben wir zum Anlass genommen, die Innenstadt-Unternehmerinnen und -Unternehmer zu unterstützen, indem wir die Stellplatz-Ausgleichsabgabe im Stadtzentrum nicht mehr einheben“, so Erster Vizebürgermeister Finanzstadtrat Dr. Christian Stocker über die Maßnahme.
6.800,- Euro pro Stellplatz
Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge ist vom Bauherrn oder Eigentümer eines Bauwerks zu entrichten, für welches gemäß NÖ Bauordnung die Mindestanzahl von Stellplätzen festgestellt wird. Allgemein gilt: Die Ausgleichsabgabe muss bezahlt werden, wenn bei Neu-, Zubauten oder Widmungsänderungen keine ausreichende Möglichkeit zum Einstellen von KFZ geschaffen wird. Sie beträgt pro vorgeschriebenem Stellplatz knapp 6.800,- Euro.
Schutzzone im Stadtzentrum
Neu in der Verordnung ist nun, dass bei Objekten innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Schutzzone (das Stadtzentrum begrenzt durch den Ring, die Bahngasse, die Wiener Straße und die Grazer Straße) keine Stellplatzausgleichsabgabe mehr vorgeschrieben wird.
Vizebürgermeister Stocker abschließend: „Somit entlasten wir direkt alle Hauseigentümer und Bauherrn im Stadtzentrum, von denen diese Entlastung wiederum an die Wirtschaftstreibenden weiter gegeben werden kann. Ich bin überzeugt, damit einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der Innenstadt zu leisten!“