Startseite Panorama Altes Rathaus Wiener Neustadt: Rathäuser ab 17. Mai im „Normalbetrieb“

Wiener Neustadt: Rathäuser ab 17. Mai im „Normalbetrieb“

Ein Stück Normalität in Wiener Neustadt

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht.

Altes Rathaus Wiener Neustadt / Foto: wn24
Foto: wn24

Behördenweg in der Bürgerservicestelle und Parteienverkehr wieder Montag bis Freitag möglich

Mit den bevorstehenden Öffnungsschritten des Bundes und Aufhebung des Lockdowns am 19. Mai, weitet auch die Stadt Wiener Neustadt die Öffnungszeiten in den beiden Rathäusern wieder auf den Normalzustand aus.

Das bedeutet konkret: die Bürgerservicestelle hat von Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr geöffnet. Montag, Mittwoch und Donnerstag, zusätzlich 13 – 16 Uhr und Dienstag, zusätzlich 13 – 18 Uhr. Der Parteienverkehr in den Abteilungen ist von Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr möglich, am Dienstag zusätzlich von 13 – 16 Uhr.

Zutrittsvoraussetzungen

Aufrecht bleiben die Zutrittsvoraussetzungen:

  • Negativer Corona-Test (Antigen nicht älter als 48 Stunden, PCR nicht älter als 72) oder
  • Nachweis über überstandene Infektion oder
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper

Mit dem Inkrafttreten der bundesweiten Öffnungsverordnung am Mittwoch, dem 19. Mai, gelten auch in den Rathäusern jene Zutrittsvoraussetzungen wie in allen anderen Bereichen:

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme
  • Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden
  • ärztliche Bestätigung bis zu sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion
  • Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper bis zu drei Monate
  • Nachweis über COVID-Schutzimpfung (ab dem 22. Tag der ersten Impfung ist der Impfnachweis gültig, nach der Vollimmunisierung bleibt er 9 Monate ab der ersten Impfung gültig)

Die FFP2-Maskenpflicht und die vorgeschriebene Terminvereinbarung bleiben ebenfalls bestehen.

NEU ab Montag: Registrierungsstelle für Handysignatur

Ebenfalls ab 17. Mai wird in den Kasematten (Eingang Bahngasse 27/Foyer) eine neue Registrierungsstelle für die Handysignatur/Bürgerkarte eingerichtet. Die Handysignatur/Bürgerkarte dient seit einigen Jahren für viele Behördenwege auf digitalem Weg als Zutrittscode. Es ist möglich, dass die Handysignatur in Zukunft – zusätzlich zu den schriftlichen Bestätigungen – auch für COVID-Impfzertifikate verwendet werden kann.

Die neue Registrierungsstelle hat Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, sowie Dienstag, zusätzlich von 13 bis 18 Uhr, geöffnet. Für die Registrierung ist ein Smartphone und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis, Behindertenpass, Studierendenausweis, Schüler EDU-Card, etc.) notwendig.

Die Handysignatur kann auch ganz bequem online über das Portal von FinanzOnline beantragt werden.

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