Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2026 neue Richtlinien für die Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung beschlossen. Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 werden die Möglichkeiten der Stiftung, bedürftige Menschen sowie Personen in besonderen Notlagen zu unterstützen, erweitert und klar geregelt.
Rasch helfen, Perspektiven schaffen
Stadträtin Sabine Bugnar, zuständig für die Stiftungen: „Durch die neuen Richtlinien können wir mit der Armen- und Bürgerspitalstiftung noch gezielter und unbürokratischer helfen. Vor allem bei unvorhersehbaren Notfällen ist oft eine rasche Unterstützung das Wichtigste, um Betroffenen wieder Perspektiven zu geben. Sehr erfreulich ist außerdem, dass wir künftig auch die schulische Nachmittagsbetreuung für bedürftige Kinder in der Europaschule unterstützen können. Das ist eine wichtige Entlastung für Familien und eine Investition in faire Bildungschancen.“
Sozialstadtrat LAbg. Philipp Gerstenmayer: „Wiener Neustadt verfügt über ein breites soziales Netz für Menschen, die Unterstützung wirklich benötigen. Die Armen- und Bürgerspitalstiftung ist dabei seit vielen Jahren ein wesentlicher Eckpfeiler. Mit den neuen Richtlinien stärken wir dieses bewährte Instrument weiter und schaffen zusätzliche Möglichkeiten, um Menschen in schwierigen Lebenslagen rasch und wirksam zu helfen.“
Neue Richtlinien im Detail
Die neuen Richtlinien schaffen eine zeitgemäße Grundlage für finanzielle Unterstützungsleistungen und stellen sicher, dass die Mittel der Stiftung gezielt dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden. Neben laufenden Unterstützungen für Menschen mit geringem Einkommen werden künftig auch soziale Härtefälle und unverschuldete Notlagen wie Wohnungsbrände oder Unwetterschäden berücksichtigt.
Für bedürftige Personen orientiert sich die Anspruchsberechtigung an den geltenden Einkommensgrenzen für die Befreiung vom ORF-Beitrag. Je nach Haushaltsgröße können Unterstützungsleistungen von bis zu 500 Euro für Erwachsene, 200 Euro für Kinder beziehungsweise bis zu 1.600 Euro für Mehrpersonenhaushalte pro Jahr gewährt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Familien: Bedürftigen Schülerinnen und Schülern der Europaschule kann künftig die schulische Nachmittagsbetreuung, so sie in der kompletten Form (Montag – Freitag, jeweils bis zum Ende des Schultages) konsumiert wird, bis zu einem Betrag von maximal 790 Euro pro Schuljahr finanziert werden.
Darüber hinaus schaffen die neuen Richtlinien erstmals einen klar definierten Rahmen für die Unterstützung in außergewöhnlichen Not- und Unglücksfällen. In begründeten Einzelfällen können Betroffene – unabhängig von den allgemeinen Einkommensgrenzen – Hilfen von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn die entstandenen Kosten eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen.
Für die Jahre 2026 und 2027 wird für die Unterstützungsleistungen ein jährlicher Mitteleinsatz von 150.000 Euro angestrebt. Die Unterstützung für die schulische Nachmittagsbetreuung wird mit 65.000 Euro gedeckelt. Damit unterstreicht die Stadt Wiener Neustadt die wichtige Rolle der Stiftung als verlässliche soziale Einrichtung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Die Administration der Ausschüttungen übernimmt das Sozialservice der Stadt. Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Eintreffens der Ansuchen und nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.











