Am kommenden Freitag, den 8. September, wird die neugestaltete Fußgängerzone Herzog Leopold-Straße feierlich eröffnet. Nach intensiven Monaten der Umgestaltung wird das vom Architekturbüro Schwaighofer-Presoly geplante Projekt um 11 Uhr vor dem Stadttheater offiziell seiner Bestimmung übergeben.
Im Zuge der Umgestaltung, die im Oktober 2016 mit der Neuverlegung von Kanal und Wasser gestartet wurde, wurden die Infrastrukturleitungen saniert und störende Einbauten entfernt. Ein neues Mobiliar lädt nun zum Verweilen ein, unterschiedliche Beläge lassen verschiedene Bereiche und Plätze entstehen. Historische Besonderheiten wurden bei der Umgestaltung berücksichtigt, zudem wurde auch besonderes Augenmerk auf die Beethovenallee und deren Kreuzungsbereich mit der Herzog Leopold-Straße gelegt.
Schneeberger: Dank an Firmen und Anrainer
“Wir freuen uns, dass wir am Freitag die neu gestaltete Fußgängerzone Herzog-Leopold-Straße gemeinsam mit Landesrätin Dr. Petra Bohuslav eröffnen können. Im Blick nach vorne ist sie der erste Vorbote der Landesausstellung 2019 – ab nun geht es Schlag auf Schlag”, freuen sich Bürgermeister Mag. Klaus Schneeberger und Baustadtrat DI Franz Dinhobl, „unser Dank gilt allen bauausführenden Firmen sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche die erste Bauphase unter schwierigen Rahmenbedingungen perfekt abgewickelt haben. Gleichzeitig bedanken wir uns bei den Anrainerinnen und Anrainern sowie bei den Geschäftsleuten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Verständnis während der Bauzeit.“
Verschmutzter Bodenbelag
Gleichzeitig betonen Bürgermeister und Stadtrat aber, dass das Projekt für sie noch nicht abgeschlossen ist: „Die Frage der verschmutzten Steine wird uns auch noch weiter beschäftigen. Konsequent werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um am Ende eine schöne Fußgängerzone zu haben, wie wir sie auch beauftragt haben!“
Der weitere Fahrplan
- Abnahmephase durch die Örtliche Bauaufsicht Schwaighofer-Presoly (derzeit laufend)
- 1. Mängelbehebungsphase Herbst 2017
- Voraussichtliche 2. Mängelbehebungsphase nach der Winterperiode (erst nach dem Winter können Setzungen und Frostschäden beurteilt werden)
- Gewährleistung durch Generalunternehmer und Örtlicher Bauaufsicht ab Übernahme: 7 Jahre