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Wiener Neustadt: verpflichtende Heimquarantäne für Reisende

Coronavirus: weitere Maßnahme zur Eindämmung des Virus

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 4 Jahren)

Coronavirus Maßnahmen / Foto: freepik
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Wichtige Informationen für Rückkehrer aus bestimmten Staaten und Regionen. Update vom 22. März 2020.

14-tägige Heimquarantäne

Reisende aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie aus den österreichischen Gemeinden und Regionen Ischgl, See, Kappl, Galtür, St. Anton, Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, der gesamten Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol sind verpflichtet, ab Rückkehr, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt darüber zu informieren. Für die Meldung der Rückkehr nach Österreich steht unter www.noe.gv.at/einreise ein Online-Formular zur Verfügung.

Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen von der Maßnahme sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test aus SARS-CoV-2 negativ ist und das nicht alter als vier Tage ist.

Der Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt kann auf Antrag mit Bescheid eine Ausnahme von der Maßnahme genehmigen, wenn der Antragsteller einen wichtigen Grund geltend machen kann. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, bei einer beruflichen Tätigkeit

  1. in einem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf,
  2. die für die Sicherheit der Bevölkerung erforderlich ist oder
  3. die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dient.

Dies gilt jedenfalls auch für Freiwillige in Rettungsorganisationen und Feuerwehren.

Die “Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950” kann auf der Website der Stadt Wiener Neustadt eingesehen werden.

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