Startseite Panorama Landesgericht Verein Gegen Tierfabriken demonstriert vor Gerichtsprozess in Wr. Neustadt

Verein Gegen Tierfabriken demonstriert vor Gerichtsprozess in Wr. Neustadt

Schächt-Prozess: Kontroll-Tierarzt als Hauptangeklagter

Dieser Artikel wurde vor 1 Jahr veröffentlicht. (Letztes Update vor: 1 Jahr)

Aktion Schächten / Foto: VGT
Aktion vor dem LandesgerichtFoto: VGT

Die Aufnahmen, die im Sommer 2021 gemeinsam mit dem Verein RespekTiere veröffentlicht wurden, zeigen schlimme Tierquälerei. Es ist zu sehen, wie der amtliche Tierarzt bei den Tötungen von über 200 Schafen mitarbeitete und wiederholt viel zu spät betäubte oder tatenlos zusah, wie Tiere qualvoll von Personen ohne Genehmigung geschächtet wurden, heißt es in der Aussendung des VGT.

Sechs weitere Männer angeklagt

Angeklagt sind neben dem amtlichen Kontroll-Tierarzt nun sechs weitere Männer – der Schlachthof-Betreiber und sein Sohn, sowie vier weitere Männer, die ohne Genehmigung Schafe „rituell“ töteten. Rituelle Schlachtungen („Schächtungen“) dürfen nur in Anwesenheit eines amtlichen Kontrollorgans, nur durch Personen mit entsprechender Genehmigung und nur mit sofortiger Betäubung nach dem Tötungsschnitt („post-cut-stunning“) durchgeführt werden. Die sieben Personen müssen sich im Landesgericht Wr. Neustadt der Anklage wegen „Amtsmissbrauchs“ und Tierquälerei (§222 StGB) stellen.

Kontrolltierarzt als Hauptangeklagter

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wird dem amtlichen Kontrolltierarzt vorgeworfen, sein Amt wissentlich missbraucht, selbst Betäubungen viel zu spät durchgeführt und kein einziges Mal die Wirksamkeit der Betäubung am Tier kontrolliert zu haben. Der Tierarzt plädiert indes auf „unschuldig“: Er habe versucht, die Behörde zu erreichen, nachdem er Missstände wahrgenommen hatte, blieb aber erfolglos. Er habe vor Ort entschieden, die vier Männer ohne Genehmigung schlachten zu lassen und selbst zu betäuben. Eine „unmittelbare“ Betäubung nach dem Schnitt sähe er als unmöglich.

David Richter, VGT-Vize-Obmann: “Es ist skandalös, dass selbst ein behördlicher Kontrolltierarzt es nicht schafft, vor Ort dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Dieses System muss dringend reformiert und die Wirksamkeit der Kontrollen sichergestellt werden! Dass der Kontrolltierarzt aber selbst bei den illegalen Schlachtungen ‘mitarbeitet’, selbst zu langsam betäubt und das dann vor Gericht auch noch verteidigt, ist unfassbar.”

Richterin fordert Video-Sichtung an

Die sechs angeklagten Männer, die im Betrieb die Schlachtungen durchführten, bekannten sich weitestgehend für schuldig. Die Richterin forderte, dass die vorgelegten Beweisvideos gesichtet, protokolliert und auch von den Schöff:innen gesehen werden müssen. Es werden Aufnahmen von zappelnden, verblutenden Tieren gezeigt, der Betäubungserfolg und die Untätigkeit des Tierarztes hinterfragt.

Der nächste Verhandlungstermin mit Urteilsverkündung ist der 2. Mai (10-17 Uhr) – der morgige Verhandlungstag (30.3.) wurde abgesagt. Der VGT fordert eine Schlachthof- und Kontroll-Reform und sammelt dazu Unterschriften (zur Petition).

Cookie Consent mit Real Cookie Banner