Bei einer Trinkwassermessung der Bundesuntersuchungsanstalt AGES wurde bei einem Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes West in Wiener Neustadt eine minimale Grenzwertüberschreitung von 0,05 Millionstelgramm/Liter festgestellt. Die Stadt reagierte umgehend, als Präventivmaßnahme wurde der Brunnen sofort vom Netz genommen. Als Ursache wird ein erst seit kurzem am Markt befindliches Pflanzenschutzmittel vermutet. Weitere Messungen werden durchgeführt, eine Anzeige gegen Unbekannt wurde eingebracht. Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Der Wasserkonsum ist uneingeschränkt möglich und völlig unbedenklich, bestätigen Experten.
Bei einer Trinkwassermessung der Bundesuntersuchungsanstalt AGES wurde bei einem Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes West in Wiener Neustadt eine minimale Grenzwertüberschreitung von 0,05 Millionstelgramm/Liter festgestellt. Die Stadt reagierte umgehend, als Präventivmaßnahme wurde der Brunnen sofort vom Netz genommen. Als Ursache wird ein erst seit kurzem am Markt befindliches Pflanzenschutzmittel vermutet. Weitere Messungen werden durchgeführt, eine Anzeige gegen Unbekannt wurde eingebracht. Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Der Wasserkonsum ist uneingeschränkt möglich und völlig unbedenklich, bestätigen Experten.
Obwohl die Verursacherfrage bis dato noch nicht beantwortet ist, verlangt Umweltstadtrat Wolfgang Mayerhofer eine Ausdehnung des vorhandenen Trinkwasserschongebietes und strengere Kontrollen des Pflanzenschutzmittels Terbuthylazin. Der Stadtrat wörtlich: „Damit wäre ein wichtiger Schritt zum Erhalt der hohen Trinkwasserqualität in Wiener Neustadt erreicht. Ich werde einen entsprechenden Resolutionsantrag für den Gemeinderat vorbereiten.“
Untersuchungen an 201 Grundwassermessstellen
Im Rahmen eines Sonderprogrammes wurden vom Umweltbundesamt österreichweit an 201 Grundwassermessstellen Untersuchungen über Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Abbau- und Umwandlungsprodukte durchgeführt. Insgesamt wurde dabei auf 121 verschiedene, großteils bisher nicht beobachtete Stoffe untersucht. In ca. 46 % aller Fälle wurde dabei zumindest für einen der 121 gemessenen Parameter eine Überschreitung des Schwellenwertes festgestellt.
Auch die Wasserversorgung der Stadt Wiener Neustadt war an diesem innovativen Messprogramm beteiligt und es wurde an einem der drei Brunnen des Wasserwerkes West – bei einem der 121 neuen Parameter – eine leichte Schwellenwertüberschreitung festgestellt: Die Messung enthielt 0,112 µg/l Desethyl-Desisopropylatrazin, während der Schwellenwert bei 0,100 µg/l liegt. Bei dem Stoff handelt es sich entweder um ein Rückstandsprodukt des schon im Jahr 1995 verbotenen Herbizides Atrazin oder um eines des 2012 neu zugelassenen Wirkstoffes Terbuthylazin.
Pflanzenschutzmittel als Verursacher?
Das Ergebnis wurde der Stadt am 2. Juli 2014 vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, mitgeteilt. Die WNSKS – Wasserwerke haben daraufhin – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 5 der Trinkwasserversorgung – umgehend die dafür akkreditierte Bundesuntersuchungsanstalt AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) mit weiterführenden Untersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse wurden den Wasserwerken am 4. August 2014 übermittelt.
Dabei wurde festgestellt, dass von den drei Brunnen des Wasserwerks West zwei am Grenzwert von 0,100 µg/l und einer, mit 0,150 µg/l, darüber liegen. Auch im angrenzenden Netz wurden die 0,150 µg/l festgestellt. Noch am selben Tag wurde daher der von der Grenzwertüberschreitung betroffene Brunnen vom Netz genommen und eine Klärung mit der Landesgesundheitsbehörde GS2 und dem Amtsarzt herbeigeführt.
Ein Brunnen vom Netz genommen
Demnach bleibt der betroffene Brunnen präventiv bis auf weiteres außer Betrieb, die Untersuchungen werden auf alle Wasserwerke und Brunnen sowie das gesamte Ortsnetz ausgedehnt. Auf Grund der Komplexität der Untersuchungsmethoden wird dafür etwa ein Zeitraum von einem Monat veranschlagt. Von einem Sachverständigen des Landes NÖ wurde abgeschätzt, dass der vorhandene Wert etwa eine 3%ige Ausnutzung des Verträglichkeitspotenzials für ein Kleinkind mit 5 kg ohne Gesundheitsgefährdung bedeutet, also völlig unbedenklich ist.
Nichts desto weniger haben die Wasserwerke heute eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Gefährdung der Umwelt erstattet. Sowohl Stadt als auch WNSKS-Wasserwerke legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht Verursacher, sondern Betroffene einer anscheinend österreichweit vorliegenden Beeinträchtigung des Trinkwassers durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind und rufen sämtliche Behörden und Verantwortliche dazu auf, entsprechende Präventivmaßnahmen zur Erhaltung unserer hohen Trinkwasserqualität zu setzen.
Die Stadt Wiener Neustadt und WNSKS – Wasserwerke kommen hiermit ihrer Informationspflicht nach und haben auch eine Hotline unter der Tel. Nr. 0676/883738080 eingerichtet. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.