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Tag des Waldes: Wiener Neustadt erlässt Waldbrandverordnung

Brandgefährliche Handlungen sind untersagt

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Waldbrandverordnung / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt Christian Pfeiffer und Stadtrat für Blaulichtorganisationen Franz Piribauer.Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Bürgermeister Klaus Schneeberger und Feuerwehr-Stadtrat Franz Piribauer: „Schutz unserer Wälder besonders wichtig!“

Pünktlich zum Welttag des Waldes setzt die Stadt Wiener Neustadt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Waldfläche im Stadtgebiet und erlässt eine Waldbrandverordnung, die alle brandgefährlichen Handlungen in den Wäldern der Stadt untersagt. Die Verordnung ist am 15. März in Kraft getreten und gilt bis auf Widerruf.

24% des Stadtgebiets sind Wälder

Bürgermeister Klaus Schneeberger und Feuerwehr-Stadtrat Franz Piribauer: „Wiener Neustadt hat das Glück, dass wir eine enorm große Waldfläche in der Stadt haben. Immerhin 24 Prozent des Stadtgebiets sind Wälder, für eine urbane Metropole ein besonders hoher Wert. Diese Wälder gilt es auf allen Ebenen zu schützen. Dies betrifft regelmäßige Aufforstungsprojekte wie zum Beispiel im Föhrenwald genauso wie die nun erlassene Waldbrandverordnung. Die schlimmen Ereignisse in Hirschwang im vergangenen Herbst haben gezeigt, wie groß die Gefahr von offenem Feuer im Waldgebiet tatsächlich ist. Aus diesem Grund appellieren wir an alle, die in unseren Wäldern unterwegs sind: Bitte halten Sie sich an das Feuerverbot und schützen Sie unsere Wälder! Der Schutz der Baumbestände ist auch ein wesentlicher Teil des neuen Stadtentwicklungsplans und trägt massiv zur ‚Stadt für’s Leben‘ bei.“

Die aktuelle Waldbrandverordnung

Die Waldbrandverordnung trat am 15. März 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

In der Verordnung heißt es wörtlich:
„In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt-Stadt und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchware, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.“

Übertretungen werden mit einer Geldbuße bis zu 7.270,- Euro oder bis zu 4 Wochen Haft bestraft.

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