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„Strommillion“ zur Entlastung Wiener Neustädter Vereine

Antragstellung ab sofort möglich

Dieser Artikel wurde vor 2 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 2 Jahren)

Strommillion / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Bürgermeister Klaus Schneeberger mit Elisabeth Pohler (Eislaufverein), Victoria Klabuschnigg-Piribauer (Pfadfinder) und Peter Graner (Wombats Rugby Club).Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Angesichts der Teuerungswelle und der explodierenden Strom- und Gaspreise brachte die Wiener Neustädter Bunte Stadtregierung im Sommer des Vorjahres – zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes und des Landes – die „Energie- und Strommillion“ auf Schiene.

Mit einem Budget von 1 Million Euro werden bei diesem Entlastungspaket sowohl private Haushalte als auch Vereine unterstützt. Für letztere ist die Antragstellung ab sofort möglich – alle Vereine mit Sitz in Wiener Neustadt können den Stromkostenzuschuss beantragen.

Unterstützung für 500 Vereine in der Stadt

„Nach dem Bund und dem Land NÖ haben auch wir als Stadt Wiener Neustadt unsere sozialpolitische Verantwortung wahrgenommen und mit der ‚Energie-Million‘ ein effektives Entlastungsinstrument geschaffen. Neben der Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen durch die Verdoppelung des Energiekostenzuschusses für Plus Card Haushalte war es uns besonders wichtig, vor allem auch die mehr als 500 Vereine in der Stadt zu unterstützen, für die es bislang keine Hilfsmaßnahmen von Bund oder Land gegeben hat. Als Stadt Wiener Neustadt setzen wir damit ein klares Zeichen, dass wir unsere Vereine nicht im Stich lassen – denn gerade sie leisten einen enorm wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in der Stadt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.

So funktioniert’s

Anspruchsberechtigt für dieses Entlastungspaket sind sämtliche Vereine mit Sitz in Wiener Neustadt. Das Antragsformular ist im Amtsblatt abgedruckt und kann per E-Mail, per Post an Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Strommillion, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt oder persönlich bei der Bürgerservicestelle Neues Rathaus und beim Infopoint Altes Rathaus eingereicht werden. Die Antragstellung ist auch online auf der Website der Stadt möglich.

Die Jahresabrechnungen für die Jahre 2021 und 2022 samt dem dazugehörigen Zahlungsnachweis müssen vor- bzw. beigelegt werden. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Differenz aus den Abrechnungen 2022 und 2021, maximal jedoch 2.000 Euro pro Verein. Die Auszahlung erfolgt zwischen Anfang 2023 und Ende des 1. Quartals 2024 (je nach Vorliegen der Jahres-Abrechnungen).

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