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Schutzmasken: wo sie nun getragen werden müssen

Wiener Neustadt: Maskenpflicht in Bussen des Verkehrsbetriebs ab 13. April

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 4 Jahren)

Mann mit Schutzmaske im Bus / Foto: Freepik
(Symbolbild)Foto: Freepik

Der Magistrat der Stadt Wiener Neustadt weist außerdem darauf hin, dass auch alle weiteren Schutzmaßnahmen aufrecht bleiben.

Analog zu allen anderen öffentlichen Verkehrsbetrieben wird auch in den Bussen der Stadt Wiener Neustadt ab 13. April das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Dies kann – wie überall anders auch – eine Einweg- oder textile Schutzmaske genauso sein wie ein Tuch oder Schal, mit dem der Mund-Nasen-Bereich bedeckt wird.

Besondere Regeln bei Busfahrten

Alle anderen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen in den Bussen bleiben weiterhin aufrecht:

  • Einstieg nur bei der hinteren Türe
  • Kein Ticket-Verkauf im Fahrzeug, sondern nur online auf vor.at oder bei den Automaten und Verkaufsstellen am Bahnhof
  • Absperrung der vordersten Sitzreihen – kein direkter Kontakt zu den Buslenkern

Weitere Informationen zu Busfahrten gibt es bei den Verkehrsbetrieben unter 0 26 22 / 21 390 oder per Email.

Wo gilt noch die Maskenpflicht?

Die zusätzlichen Hygieneregeln für die Supermärkte und Drogerien gelten seit dem 6. April 2020. Ab dem 14. April 2020 soll laut Gesundheitsministerium das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen offenen Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht werden.

Mund-Nasen-Schutz wird teilweise auch von Geschäften organisiert. Es kann sich dabei sowohl um wiederverwendbare oder um einmal zu verwendende Erzeugnisse handeln. Geschäfte können den Kundinnen und Kunden dafür einen Selbstkostenbeitrag verrechnen, jedoch keine Gewinne erzielen. Kundinnen und Kunden helfen den Geschäften damit, dass sie ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.

Weiters muss ich den Schutz in folgenden Situationen tragen:

  • bei Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben (ab 14. April)
  • am Arbeitsplatz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Sozialpartnerregelung) (ab 14. April)

Ein Einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) kann von jedermann selbst hergestellt werden: ein Schal, ein Tuch oder ein selbstgenähter MNS ist laut Gesundheitsministerium auch zulässig. Dafür ist feste Baumwolle eine gute Option. Der Stoff aus dem der Schutz genäht wird sollte aus 100% Baumwolle bestehen, damit er gut gewaschen werden kann.

Entsorgen oder wieder verwenden?

Der Mund-Nasen-Schutz kann im Restmüll entsorgt werden. Als umweltfreundliche Variante bietet sich die Benutzung eines textilen Mundschutzes an, der zu Hause gewaschen wird. Ein Schutz aus waschbarer Baumwolle kann auch gereinigt und wiederverwendet werden. In diesem Fall als Kochwäsche (60° – 90°) waschen und anschließend gut trocknen lassen. Möglichst rasch nach Gebrauch waschen, um bakterielles Wachstum und Schimmelbildung zu vermeiden.

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