Gestern war wieder ein exzessiver Raser Richtung Süden unterwegs – Anzeige folgte.
Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Warth führten am 11. Jänner 2023 Radarmessungen auf der A2, Südautobahn, Richtungsfahrbahn Graz, durch und konnten gegen 15.45 Uhr bei Straßenkilometer 48,96, Gemeindegebiet Wr. Neustadt, einen Pkw mit Wiener Kennzeichen mit einer Fahrgeschwindigkeit von 219 km/h, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, messen.
Die Polizisten konnten das Fahrzeug anhalten und der Lenker, ein 47-Jähriger aus Wien, wird der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt.
Kampf gegen Raser
Mit 1. September 2021 trat die Gesetzesnovelle zum “Raserpaket” in Kraft. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen.
Eine weitere Verschärfung tritt voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 in Kraft: In besonders gefährlichen Fällen könnten die Fahrzeuge beschlagnahmt werden, etwa bei einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts. Ebenso bei mehrfach wiederholtem Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist gerade in Vorbereitung.