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Parkkarten in Wiener Neustadt abgeschafft

Zettelwirtschaft adé – Berechtigungen nur mehr elektronisch

Dieser Artikel wurde vor 10 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 10 Jahren)

Parkzonen / Foto: Magistrat Wiener Neustadt
Bewohner- und Arbeitnehmerparkzonen in Wiener NeustadtFoto: Magistrat Wiener Neustadt

Die Stadt Wiener Neustadt hat einen weiteren Teilbereich der Parkraumbewirtschaftung auf neue Beine gestellt. Ab sofort werden auch die Parkberechtigungen für AnrainerInnen (das sind BewohnerInnen, Gewerbetreibende und ArbeitnehmerInnen) in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen elektronisch erstellt. Die Parkkarten gehören somit schon bald der Vergangenheit an.

 Das „elektronische Anrainerparken“

Die Abwicklung des neuen Systems, das übrigens wie das „Handy Parken“ von der Firma fotec programmiert wurde, ist denkbar einfach. Die AnrainerInnen in den Kurzparkzonen müssen bei der Antragstellung mit ihren amtlichen Ausweisen (Zulassungsschein UND Meldezettel oder Bestätigung des Dienstgebers oder Standortbestätigung des Unternehmens) zum Verkehrsamt ins Neue Rathaus kommen, um sich dort registrieren zu lassen. Danach ist es umgehend möglich, das Anrainerparken zu nutzen. Die BürgerInnen haben innerhalb einer Woche die Gebühr (derzeit: EUR 150,20 für ein Jahr oder EUR 253,30 für zwei Jahre für BewohnerInnen, EUR 400,-/Jahr für ArbeitnehmerInnen und EUR 480,20/Jahr für Gewerbetreibende) einzubezahlen. Passiert dies nicht, wird die Parkberechtigung wieder gelöscht.

Die Kontrolle der AnrainerInnen erfolgt über die Aufsichtsorgane der Parkraumbewirtschaftung. Geben diese nunmehr das KFZ-Kennzeichen eines Fahrzeuges ein, sehen Sie, ob für das Auto eine Parkbewilligung besteht.

Die NutzerInnen des Systems werden kurz vor Ablauf ihrer Parkbewilligung per SMS oder E-Mail daran erinnert, die Bewilligung verlängern zu lassen. Hierfür ist aus formalen Gründen wieder die Vorlage aller notwendigen amtlichen Ausweisen beim Verkehrsamt notwendig.

Die Umstellung auf das „elektronische Anrainerparken“ erfolgt seit Mitte Oktober Zug um Zug, das heißt, dass jeweils bei Ablauf der aktuellen Parkberechtigungen auf das neue System umgestellt wird.

Die Vorteile des neuen Systems liegen auf der Hand:

  • Einfache, rasche Abwicklung von Anträgen
  • Einfaches Bezahlen
  • Erinnerung an die Ablauffrist der Parkbewilligung

Service für Anrainer

Für BewohnerInnen, ArbeitnehmerInnen und Gewerbetreibende in einer der Anrainerparkzonen besteht die Möglichkeit, die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für dauerhaftes Parken zu beantragen. Alle weiteren Infos zum „Anrainerparken“ erhalten Sie beim Verkehrsamt der Stadt Wiener Neustadt, Neues Rathaus, 3. Stock, Neuklosterplatz 1, Tel. 0 26 22/373-417, Informationen zur Parkraumbewirtschaftung erhalten Sie bei der wnsks GmbH.

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