Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Landesrätin Barbara Schwarz machten sich am heutigen Mittwoch bei einem gemeinsamen Besuch im Pflege- und Betreuungszentrum Wiener Neustadt ein Bild von der Einrichtung. Anschließend wurde im Rahmen eines Mediengesprächs zum Thema „Alltagsbegleitung meets Erwachsenenschutz“ informiert.
„Es geht um Begleitung und Betreuung“
Alltagsbegleiter sollen Menschen, die Hilfe benötigen, unterstützen. Die Unterstützung durch Alltagsbegleiter stellt eine Alternative zur 24-Stunden-Betreuung dar. Die Alltagsbegleiter sollen die Betroffenen im Alltag unterstützen, etwa beim Einkaufen oder bei Behördenwegen. Darüber hinaus können sie Ansprechpartner und Gesellschafter in der Freizeit sein. Das Bundesland Niederösterreich hat mit den Alltagsbegleitern dafür ein neues Berufsbild entwickelt und befindet sich aktuell in den Vorbereitungen für die Ausbildungskurse. Diese neuartige Betreuungsform soll über verschiedene Trägerorganisationen angeboten werden.
Soll pflegende Angehörige entlasten
„Es wurde ein Rahmenkonzept für ein neues Berufsbild entwickelt, weil wir in der Pflege und Betreuung ein weiteres Berufsbild ergänzen wollen. Wir haben uns daher entschlossen, den sozialen Alltagsbegleiter zu schaffen“, sagte die Landesrätin. „Der soziale Alltagsbetreuer soll die pflegenden Angehörigen entlasten und beispielsweise stundenweise ins Haus kommen. Der soziale Alltagsbegleiter kann die Angehörigen aber auch bei Besorgungen unterstützen“, meinte Schwarz. Es könne auch beim „Betreuten Wohnen“ einige Alltagsbegleiter eingesetzt werden. „Dabei handelt es sich um eine Betreuung und keine Pflege, es geht aber auch darum, Betroffene zu motivieren“, führte die Landesrätin aus und erinnerte an Hilfestellungen bei gemeinsamen Tätigkeiten wie Kochen und Aufräumen der Wohnung.
Wichtig sei auch, den Menschen zu helfen, soziale Kontakte zu knüpfen. „Die Menschen werden immer älter, es gibt immer mehr Singlehaushalte, und deshalb braucht es immer mehr Begleitung“, sagte sie. Unsere Alltagsbegleiter sollten auch zum neuen Erwachsenenschutzrecht informiert werden, der Alltagsbegleiter müsse Informationen darüber geben können, so Schwarz.
Aus „Sachwalter“ wird „Erwachsenenvertreter“
Vizekanzler Brandstetter meinte, mit 1. Juli 2018 trete das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, aus „Sachwaltern“ würden dann „Erwachsenenvertreter“. „Aufgrund einer stark steigenden Anzahl an Sachwalterschaften, allein von 2003 bis 2015 haben sich die Sachwalterschaften von ca. 30.000 auf rund 60.000 verdoppelt, war daher grundlegender und dringender Änderungsbedarf gegeben“, informierte er. „Damit soll für jede Situation die bestmögliche Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lang wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen“, sagte der Justizminister. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stelle den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen würde wesentlich gestärkt, so Brandstetter.