Die Parkgebühr wird in den Kurzparkzonen ab 1. August von 50 auf 60 Cent pro angefangener halber Stunde angehoben. In den Garagen bleiben die Tarife unverändert bei 70 Cent pro angefangener halber Stunde.
Die Parkgebühr wird in den Kurzparkzonen ab 1. August von 50 auf 60 Cent pro angefangener halber Stunde angehoben. In den Garagen bleiben die Tarife unverändert bei 70 Cent pro angefangener halber Stunde.
Die Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiten auf 20 Uhr unter der Woche und 15 Uhr am Samstag wird zurückgenommen. Neu gilt ab 1. August: Montag – Freitag, 8 – 12 und 13.30 – 18 Uhr, Samstag, von 8 – 12 Uhr, Sonn- und Feiertag ist nach wie vor gebührenfrei. Diese neuen Zeiten gelten analog auch für die Theatergarage und das Parkdeck Ungargasse, abgesehen von der Mittagsregelung.
Ab 6. August geht die Internet-Plattform für das „Handy-Parken“ online. Unter der Adresse www.wienerneustadt.mobiles-parken.com können die Handy-ParkerInnen ab diesem Tag ihr Nutzer-Konto verwalten und das Guthaben online erwerben. Die Bezahlung kann per Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung über Online-Banking erfolgen. Der Erwerb des Guthabens an den Vorverkaufsstellen (z.B. Stadtinformation am Hauptplatz unter den Lauben) ist natürlich weiterhin wie gehabt möglich. Die Online-Plattform wurde – so wie das gesamte Projekt „Handy-Parken“ – mit der fotec GmbH, der Forschungstochter der Fachhochschule, umgesetzt.
Alle weiteren Infos auf www.wnsks.at oder unter 0 26 22/373-883.