Im Kampf gegen das Coronavirus gilt seit Mittwoch (15. September 2021) Stufe 1 des neuen Stufenplans. Der Plan orientiert sich an der Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern.
Steht eine Auslastung von 200 Intensivbetten an, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig (statt zuvor 48 Stunden)
- Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend
- Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung. Für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen. Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.
- Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen)
- Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu erlassen. Niederösterreich macht aktuell keinen Gebrauch davon.
4 Punkte Plan für eine „Sichere Schule im Herbst“
Bildungsminister Heinz Faßmann hat Anfang August den 4-Punkte-Plan des BMBWF für eine „Sichere Schule im Herbst“ präsentiert. Ziel des 4-Punkte-Plans ist es, mit einem Zusammenspiel von Maßnahmen regional und standortbezogen flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können:
Die vier zentralen Maßnahmen für einen sicheren Schulstart im Herbst sind:
- Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen
- Regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an allen Schulen
- Impfangebot an der Schule durch Impfbusse
- Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist
Das o.a. Frühwarnsystem besteht aus dem Abwassermonitoring von 116 Kläranlagen österreichweit. In Wiener Neustadt ist die Kläranlage ARA AWV Wr. Neustadt-Süd Teil dieses Monitorings. Die Abwasseranalyse kann das Virus schon rund 7 Tage vor dem ersten Erkennen der Infektionen nachweisen.
Aktuelle bundesweite Maßnahmen
Unabhängig vom aktuellen Stufenplan gelten aktuell folgende Corona-Maßnahmen (14.9.2021, corona-ampel.gv.at):
Abstand & Maskenpflicht
- Derzeit gelten keine Abstandsregelungen
- An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich
- FFP2-Maskenpflicht in Geschäften des täglichen Bedarf, im Handel und Kultureinrichtungen auch für ungeimpfte Personen
Zusammenkünfte
Zusammenkünfte sind erlaubt
- Bei Großveranstaltungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr
- Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen entfällt
- Ab 25 Teilnehmer*innen gilt die 3-G-Regel.
- Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig. Es gilt die 3-G-Regel.
- Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden. Es gilt die 3-G-Regel.
Gastronomie & Beherbergung
- Die Sperrstunde entfällt gänzlich
- Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich. Die neuen Beschränkungen für die Nachtgastronomie gelten nicht für Zusammenkünfte, wie etwa Zeltfeste.
- Beherbergung und Gastronomie ist unter Beachtung der 3-G-Regeln und den geltenden Bestimmungen erlaubt
- Verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
- Die 3-G-Regel gilt nicht für die Abholung von Speisen und Getränken, sowie Imbiss- und Gastronomiestände
Kundenbereiche
- Der Handel ist geöffnet
- In ausgewählten Geschäften des täglichen Bedarfs haben Kund*innen in geschlossenen Räumen einen FFP2-Maske zu tragen
- Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3-G-Regel
- In sonstigen Kundenbereiche haben Kund*innen, welche nicht geimpft oder genesen sind, eine FFP2-Maske zu tragen
Bildung
- Normalbetrieb für alle Schulen, Vermehrt Distance Learning für Unis
- Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Einhaltung der 3-G-Regel
- Die verbindlichen Regelungen sind in der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 ersichtlich
Arbeit
- Verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept für Arbeitsorte mit mehr als 51 Arbeitnehmerinnen
- Es können Vereinbarungen für strengere Regeln zum Tragen einer Maske getroffen werden
- Bei einigen ausgewählten Berufsgruppen gilt die Maskenpflicht in Innenräumen
Krankenhäuser, Alten-, Pflege- & Behindertenheime
- Es gilt die 3-G-Regel
- In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht
- In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe muss ein Präventionskonzept umgesetzt werden
Freizeit & Kultur
- In Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen gilt die 3-G-Regel
- Für Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive benötigt man keinen 3-G-Nachweis
- FFP2-Maskenpflicht in diversen Kultureinrichtungen für ungeimpfte Personen
Sport
- Alle Sportarten sind zulässig
- In Sportstätten gilt die 3-G-Regel
- Nicht öffentliche Sportstätten bentötigen ein Covid-19-Präventionskonzept und eine/n Covid19-Beauftragte/n
- Sonderregelungen für Spitzensportlerinnen