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Neuer Corona-Stufenplan: ab heute gilt Stufe 1

Eine Übersicht über aktuelle Corona-Maßnahmen und Regelungen

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Corona-Maßnahmen / Foto: freepik
(Symbolbild)Foto: freepik

Im Kampf gegen das Coronavirus gilt seit Mittwoch (15. September 2021) Stufe 1 des neuen Stufenplans. Der Plan orientiert sich an der Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern.

Steht eine Auslastung von 200 Intensivbetten an, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig (statt zuvor 48 Stunden)
  • Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend
  • Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung. Für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen. Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.
  • Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen)
  • Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen

Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu erlassen. Niederösterreich macht aktuell keinen Gebrauch davon.

4 Punkte Plan für eine „Sichere Schule im Herbst“

Bildungsminister Heinz Faßmann hat Anfang August den 4-Punkte-Plan des BMBWF für eine „Sichere Schule im Herbst“ präsentiert. Ziel des 4-Punkte-Plans ist es, mit einem Zusammenspiel von Maßnahmen regional und standortbezogen flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können:

Die vier zentralen Maßnahmen für einen sicheren Schulstart im Herbst sind:

  • Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen
  • Regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an allen Schulen
  • Impfangebot an der Schule durch Impfbusse
  • Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist

Das o.a. Frühwarnsystem besteht aus dem Abwassermonitoring von 116 Kläranlagen österreichweit. In Wiener Neustadt ist die Kläranlage ARA AWV Wr. Neustadt-Süd Teil dieses Monitorings. Die Abwasseranalyse kann das Virus schon rund 7 Tage vor dem ersten Erkennen der Infektionen nachweisen.

Aktuelle bundesweite Maßnahmen

Unabhängig vom aktuellen Stufenplan gelten aktuell folgende Corona-Maßnahmen (14.9.2021, corona-ampel.gv.at):

Abstand & Maskenpflicht

  • Derzeit gelten keine Abstandsregelungen
  • An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich
  • FFP2-Maskenpflicht in Geschäften des täglichen Bedarf, im Handel und Kultureinrichtungen auch für ungeimpfte Personen

Zusammenkünfte

Zusammenkünfte sind erlaubt

  • Bei Großveranstaltungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr
  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen entfällt
  • Ab 25 Teilnehmer*innen gilt die 3-G-Regel.
  • Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig. Es gilt die 3-G-Regel.
  • Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden. Es gilt die 3-G-Regel.

Gastronomie & Beherbergung

  • Die Sperrstunde entfällt gänzlich
  • Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich. Die neuen Beschränkungen für die Nachtgastronomie gelten nicht für Zusammenkünfte, wie etwa Zeltfeste.
  • Beherbergung und Gastronomie ist unter Beachtung der 3-G-Regeln und den geltenden Bestim­mungen erlaubt
  • Verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
  • Die 3-G-Regel gilt nicht für die Abholung von Speisen und Getränken, sowie Imbiss- und Gastro­nomiestände

Kundenbereiche

  • Der Handel ist geöffnet
  • In ausgewählten Geschäften des täglichen Bedarfs haben Kund*innen in geschlossenen Räumen einen FFP2-Maske zu tragen
  • Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3-G-Regel
  • In sonstigen Kundenbereiche haben Kund*innen, welche nicht geimpft oder genesen sind, eine FFP2-Maske zu tragen

Bildung

  • Normalbetrieb für alle Schulen, Vermehrt Distance Learning für Unis
  • Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Einhaltung der 3-G-Regel
  • Die verbindlichen Regelungen sind in der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 ersichtlich

Arbeit

  • Verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept für Arbeitsorte mit mehr als 51 Arbeitnehmerinnen
  • Es können Vereinbarungen für strengere Regeln zum Tragen einer Maske getroffen werden
  • Bei einigen ausgewählten Berufsgruppen gilt die Maskenpflicht in Innenräumen

Krankenhäuser, Alten-, Pflege- & Behindertenheime

  • Es gilt die 3-G-Regel
  • In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht
  • In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe muss ein Präventionskonzept umgesetzt werden

Freizeit & Kultur

  • In Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen gilt die 3-G-Regel
  • Für Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive benötigt man keinen 3-G-Nachweis
  • FFP2-Maskenpflicht in diversen Kultureinrichtungen für ungeimpfte Personen

Sport

  • Alle Sportarten sind zulässig
  • In Sportstätten gilt die 3-G-Regel
  • Nicht öffentliche Sportstätten bentötigen ein Covid-19-Präventionskonzept und eine/n Covid­19-Beauftragte/n
  • Sonderregelungen für Spitzensportlerinnen
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