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Neue Hundefreilaufzone in der Schmuckerau

Wiener Neustadt: Einigung auf „Hundefreilaufzone“ in der Schmuckerau

Dieser Artikel wurde vor 11 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 11 Jahren)

Nach der Einigung auf die Schmuckerau als Standort für eine "Hundefreilaufzone" waren alle anwesenden Beteiligten sehr zufrieden.

Wiener Neustadt bekommt eine „Hundefreilaufzone“! Im Zuge einer ExpertInnen-Runde im Alten Rathaus am 29. Mai, zu der Bürgermeister Bernhard Müller eingeladen hatte, wurde ein Areal in der Schmuckerau an der Wohlfahrtgasse für diese Nutzung festgelegt. Schon im nächsten Bauausschuss sowie der Gemeinderatssitzung Ende Juni sind die dementsprechenden Beschlüsse geplant.

Seit einigen Wochen gab es in der Stadt Diskussionen über die Errichtung einer so genannten „Hundefreilaufzone“. In einem solchen abgezäunten Gebiet können HundebesitzerInnen ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, was im übrigen verbauten Stadtgebiet nach dem NÖ Hundehaltegesetz nicht erlaubt ist.

Der Gemeinderat beschloss eine Evaluierung aller möglichen Standorte, was in erster Linie durch die Magistratsabteilung 4 sowie die Magistratsabteilung 6 erfolgt ist. Daraufhin lud der Bürgermeister VertreterInnen von Hundevereinen, Schuldirektoren, Tierärzte, Polizei- sowie Rettungshundeführer, die Initiative achtersee.at, Juristen, das Tierschutzhaus sowie ExpertInnen des Rathauses zu einer Diskussionsrunde ins Rathaus, um über die Alternativen zu sprechen.

Das Areal in der Schmuckerau

Den TeilnehmerInnen wurden am 29. Mai einige in Frage kommenden Varianten im gesamten Stadtgebiet präsentiert. Nach eingehender Prüfung und Diskussion gab es letztlich eine einstimmige Einigung auf ein Areal in der Schmuckerau mit folgenden Eckpunkten:

  • Lage: Schmuckerau, direkt an der Wohlfahrtgasse zwischen Warmer Fischa und Baufirma Uhl
  • Größe: ca. 2.400 Quadratmeter
  • Trinkmöglichkeiten und Wasserstellen für die Hunde werden geschaffen

Die Vorteile der Schmuckerau:

  • Innenstadtlage (um nicht so mobilen Hundehaltern die Nutzung der Zone zu ermöglichen)
  • bereits vorhandene Vegetation (Grünraum, Beschattung)
  • Parkplätze
  • Dieser Standort soll eine Entspannung in der Schmuckerau bringen, wo derzeit unterschiedliche Interessen (Spazieren, Laufen, Ausflüge mit Kindern, Hunde) aufeinander prallen. Außerhalb der Zone wird dann die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht streng exekutiert.

Karte hundefreilaufzone Schmuckerau

Eine von manchen immer wieder ins Treffen geführte „Hundefreilaufzone“ am „Achtersee“ („B & C-See“) war bei den Beratungen kein Thema. Es waren sich alle Beteiligten einig, dass dieser Standort auch für die Pläne bezüglich der sinnvollen zukünftigen Nutzung des Sees nicht zielführend ist.

Sollte sich die „Hundefreilaufzone“ in der Schmuckerau bewähren und es weiteren Bedarf geben, gibt es die Möglichkeit einer zweiten Zone an der B54 (nordwestlich der S4-Abfahrt).

Die notwendigen Beschlüsse zur Errichtung der „Hundefreilaufzone“ in der Schmuckerau sollen im Bauausschuss am 12. Juni bzw. in der Gemeinderatssitzung am 26. Juni gefällt werden.

Bürgermeister Bernhard Müller zur Einigung: „Ich bin sehr froh, dass wir hier eine Entscheidung auf breitester Basis getroffen haben. Die Stimmung bei dem Treffen am 29. Mai war wirklich außerordentlich konstruktiv und gut. So stelle ich mir eine zielführende BürgerInnenbeteiligung vor. Und das, obwohl das Thema in den letzten Wochen, manchmal sehr emotional diskutiert wurde. Aber jetzt gibt es eine für alle Beteiligten zukunftsträchtige Lösung, auf die wir sehr stolz sein können.“

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