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Nach Umfrage: Änderung der Kurzparkzeiten in Wr. Neustadt

Wiener Neustadt: Kurzparkzonen nur mehr bis 16.30 Uhr gebührenpflichtig

Dieser Artikel wurde vor 10 Jahren veröffentlicht.

Parkplatz in der Stadt / Foto: pixabay
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Mit 1. August treten zwei wichtige Neuerungen in der Wiener Neustädter Innenstadt in Kraft. Die erste betrifft die teilweise Führung des Hauptplatz als Fußgängerzone. Die zweite Neuerung betrifft die Kurzparkzonen – hier gibt es zwar das kostenlose Parken über Mittag nicht mehr, dafür endet die Gebührenpflicht um 16.30 Uhr.

Mit 1. August treten zwei wichtige Neuerungen in der Wiener Neustädter Innenstadt in Kraft. Die erste betrifft die teilweise Führung des Hauptplatz als Fußgängerzone. Die zweite Neuerung betrifft die Kurzparkzonen – hier gibt es zwar das kostenlose Parken über Mittag nicht mehr, dafür endet die Gebührenpflicht um 16.30 Uhr.

Kein kostenloses Mittagsparken

Eine Umfrage unter den Innenstadt-Unternehmen im Frühjahr dieses Jahres hat Klarheit gebracht. Den Geschäftsleuten ist ein kostenloses Parken in den Kurzparkzonen ab 16.30 Uhr wichtiger, als jenes zwischen 12 und 13.30 Uhr, das es bislang gegeben hat. Und Bürgermeister Bernhard Müller ist diesem Wunsch nachgekommen: „Ich habe immer gesagt, dass das Ergebnis dieser Umfrage für mich bindend ist. Damit kommt diese Neuerung ab 1. August.“

Somit lauten die gebührenpflichtigen Zeiten in den Kurzparkzonen an der Oberfläche (in den Parkhäusern endet sich dadurch nichts) wie folgt: Montag bis Freitag, 8 bis 16.30 Uhr (durchgehend!), sowie Samstag, 8 bis 12 Uhr. Sonn- und Feiertag bleiben natürlich weiterhin frei. Ebenso gibt es auch in Zukunft klarerweise das beliebte „Handy Parken“ sowie die 10-Minuten-Gratis-Parkscheine für die kurzen Erledigungen.

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