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Justiz ermittelt gegen Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt

Trotz laufender Ermittlungen der Kripo erfolgt keine Suspendierung, FPÖ kündigt parlamentarische Schritte an.

Dieser Artikel wurde vor 10 Jahren veröffentlicht.

Justizanstalt / Foto: Senfsaat (CC BY-SA 3.0)
Die Direktorin der Justizanstalt Wiener Neustadt soll Mitarbeiter zur Erledigung ihrer Studiums-Aufgaben abkomandiert haben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.Foto: Senfsaat (CC BY-SA 3.0)

Gegen die 54jährige Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet. Dieser wird vorgeworfen, Arbeiten für ihr Bachelorstudium “Polizeiliche Führung” an der FH Wiener Neustadt an Mitarbeiter weitergegeben zu haben. Trotz der Tatsache, dass die Kriminalpolizei bereits Ermittlungen aufgenommen hat, befindet sich die Leiterin noch immer im Dienst.

Gegen die 54jährige Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet. Dieser wird vorgeworfen, Arbeiten für ihr Bachelorstudium “Polizeiliche Führung” an der FH Wiener Neustadt an Mitarbeiter weitergegeben zu haben. Trotz der Tatsache, dass die Kriminalpolizei bereits Ermittlungen aufgenommen hat, befindet sich die Leiterin noch immer im Dienst.

FP-Hafenecker fordert Suspendierung

“Es ist völlig unverständlich, warum die Leiterin der JA Wiener Neustadt nicht unverzüglich durch den VP-Justizminister vom Dienst suspendiert wurde. Dadurch gibt man ihr die Möglichkeit, als Vorgesetzte Druck auf die Bediensteten, welche den Fall erst ins Rollen brachten, auszuüben und damit auch die Ermittlungen zu behindern. Es kann nicht sein, dass hier den Mitarbeitern und möglichen Hauptzeugen seitens des Justizministeriums jeglicher Schutz verwehrt wird! Das ist bereits der zweite Justizskandal in knapper Abfolge”, kritisiert FPÖ NÖ-Landesparteisekretär Christian Hafenecker.

Laut derStandard soll der Hinweis von der anonyme Wistleblower-Hotline der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt gekommen sein. Der Fall sei aber mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden. Es gilt – wie immer – die Unschuldsvermutung.

 

 

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