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Hier wird „Rechts Abbiegen bei Rot für Fahrräder“ gestattet

Wiener Neustadt: weitere Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs

Rechtsabbieger für Radfahrer / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl und Bürgermeister Klaus Schneeberger an der Kreuzung Babenbergerring/PöckgasseFoto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Der Wiener Neustädter Verkehrsbeirat – bestehend aus Vertretern der politischen Fraktionen, des Magistrats, von Behörden sowie Interessensorganisationen und Vereinen – hat in seiner aktuellen Sitzung wieder einige wichtige Verkehrsprojekte besprochen und abgestimmt.

Unter anderem stand das Thema „Rechts Abbiegen bei Rot für Fahrräder“ („Grünpfeil im Radverkehr“) auf der Tagesordnung, das gemäß der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist und in Wiener Neustadt an vorerst sechs Stellen umgesetzt wird.

Verkehrsfluss fördern

„Die Beiräte der Stadt – wie der Umwelt-, Sicherheits- oder eben der Verkehrsbeirat – sind eine wichtige Unterstützung. Hier können Projekte und Maßnahmen besprochen und auch Inputs gegeben werden. So entsteht ein konstruktiver Dialog. Aktuell ging es im Verkehrsbeirat neben der Präsentation des ‚Masterplan Gehen‘ und neuen Verkehrsplanungen um eine weitere Förderung des Radverkehrs in der Stadt. Durch das „Rechts Abbiegen bei Rot“ können wir den Verkehrsfluss fördern und machen das Radfahren in diesen Bereichen noch einfacher und attraktiver. Wichtig ist dabei natürlich, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen eingehalten werden“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, der Vorsitzende des Verkehrsbeirats.

Wie funktioniert „Rechts Abbiegen bei Rot“?

Gemäß der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung ist das „Rechts Abbiegen bei Rot“ für Fahrräder unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich möglich:

  • nur an von Ampeln geregelten Kreuzungen
  • nur nach vorherigem Anhalten
  • die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen

Diese Ausnahmeregelung wird durch eine Tafel mit Grünpfeil ersichtlich gemacht. Nach interner Vorauswahl und Beiziehung eines Sachverständigen wurden vorerst sechs Stellen ausgewählt, an denen diese Maßnahme umgesetzt wird.

Die betroffenen Kreuzungen

Hier wird „Rechts Abbiegen bei Rot für Fahrräder“ gestattet – Achtung: die Umsetzung erfolgt schrittweise erst im Jänner 2024.

  • vom Babenbergerring in die Pöckgasse
  • von der Pottendorfer Straße in die Baurat Schwarz-Gasse (bei der VS Otto Glöckel)
  • von der Neudörfler Straße in den Liese Prokop-Weg (beim Landespflegeheim)
  • von der Fischauer Gasse in die Brüder Renner-Gasse (beim „Penny“-Markt)
  • von der Pottendorfer Straße in die Europaallee
  • vom Babenbergerring in die Gröhrmühlgasse
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