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Halloween-Randale – Polizei ist gewarnt

Damit der Halloween-Spaß nicht mit einer Anzeige endet…

Dieser Artikel wurde vor 8 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 8 Jahren)

Halloween & Polizei / ©  Tim Reckmann / pixabay / pixelio.de
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich richtet sich mit einem Appell an die Feierwütigen zu Halloween.© Tim Reckmann / pixabay / pixelio.de

Die Polizistinnen und Polizisten der Landespolizeidirektion Niederösterreich legen zu Halloween ein besonderes Augenmerk auf Sachbeschädigungen. Bei Brennpunkten, unter anderem in der Innenstadt von Wiener Neustadt und an Örtlichkeiten, wo Halloween-Veranstaltungen stattfinden, gibt es seitens der Exekutive kommendes Wochenende verstärkte Kontrollen.

Die Polizistinnen und Polizisten der Landespolizeidirektion Niederösterreich legen zu Halloween ein besonderes Augenmerk auf Sachbeschädigungen. Bei Brennpunkten, unter anderem in der Innenstadt von Wiener Neustadt und an Örtlichkeiten, wo Halloween-Veranstaltungen stattfinden, gibt es seitens der Exekutive kommendes Wochenende verstärkte Kontrollen.

Viele Sachbeschädigungen

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre zeigen, dass es an Halloween-Wochenenden zu einer Häufung von Sachbeschädigungen kommt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass diese Straftaten aufgrund verstärkten Alkoholkonsum und der dadurch resultierenden Enthemmtheit verübt werden. Bei vielen Vandalenakten werden Kinder und Jugendliche auch von anderen Beteiligten zu Mutproben genötigt, um als ‚cool‘ zu gelten und einer Clique angehören zu können.

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Geschädigte die Möglichkeit, von den Eltern zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens bei Gericht einzuklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Appell: weniger Alkoholkonsum

Die Polizei richtet außerdem einen Appell an die Jugendlichen, weniger Alkohol zu konsumieren und geplante Späße zu überdenken, da es sich bei Beschädigungen um strafrechtliche Delikte handelt und der oder die Täter dafür gerichtlich verantwortlich gemacht werden. Das Beschmieren von Fassaden usw ist gerichtlich strafbar.

Auch Haftsrafen drohen

Werden die Vandalenakte an Häusern für Religionszwecke oder an Gräbern oder Denkmäler verübt, so sind dies schwere Sachbeschädigungen und ziehen eine mehrjährige Haftstrafe als Strafdrohung nach sich. Die Jugendlichen haben dabei mit Vorstrafen zu rechnen, wobei dann berufliche Wünsche und Ziele rasch zu Nichte gemacht werden können, weil viele Firmen Personen mit Vorstrafen nicht beschäftigen.

Weiters der Appell an die Erziehungsberechtigten: Führen Sie mit den Kindern und Jugendlichen klärende Gespräche, insbesondere darüber, welche “Streiche” gerichtlich strafbare Handlungen darstellen sowie über etwaige Konsequenzen solcher Vandalenakte und machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare “Halloween-Tour”!

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