Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wird aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Wiener Neustädter Haidbrunngasse im Abschnitt Weikersdorfer Straße – Zehnergasse in Fahrtrichtung Norden zur Einbahnstraße erklärt.
Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Aufstellung der Vorschrifts- und Hinweiszeichen.