Ein Unternehmen kündigt einfach einen behinderten Beschäftigten und behauptet danach, der Gekündigte habe niemals angegeben, behindert zu sein. Ein klarer Fall für die Arbeiterkammer, denn tatsächlich war das Gegenteil der Fall.
Der Mann hatte einen besonderen Kündigungsschutz. „Durch unseren Einsatz haben wir für den 49-Jährigen mehr als 15.000 Euro geholt”, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Herr D. war ein begünstigter Arbeitnehmer mit Behinderung
Wegen Arthrosen und Schwerhörigkeit gehört der 49-jährige Herr D. seit 1987 zum Kreis der begünstigten Behinderten. Ab 2008 war er bei einer Firma in Wiener Neustadt beschäftigt. Nach neun Jahren aber erhielt er die Kündigung durch den Dienstgeber. Herr D. wandte sich an die Arbeiterkammer und unsere JuristInnen stellten fest: Die Kündigung war rechtsunwirksam, weil der Arbeitgeber nicht beim Behindertenausschuss des Sozialministeriums um Zustimmung zur Kündigung angesucht hatte. Darüber hinaus erklärte sich Herr D. weiterhin arbeitsbereit und arbeitswillig. Das wurde der Firma auch durch einen Brief der AK-Bezirksstelle Wr. Neustadt mitgeteilt.
Unternehmen stimmte Vergleich zu
Die Firma behauptete nun, dass Herr D. niemals offengelegt habe, dass er begünstigter Behinderter ist. Die Rechtslage aber ist klar: Jeder begünstigte Behinderte hat einen besonderen Kündigungsschutz. Schließlich lenkte das Unternehmen ein und stimmte einem Vergleich zu.
Da das Vertrauensverhältnis aber mittlerweile angeschlagen war, wurde entschieden, dass Herr D. nicht mehr in der Firma weiterarbeitet. Er erhielt durch den Einsatz der AK Niederösterreich eine Abschlagszahlung von 15.700 Euro brutto. „Unsere ExpertInnen haben die Ansprüche für den Betroffenen gesichert”, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.