Ein vorerst unbekannter männlicher Täter drang am 16. März 2023, gegen 16.00 Uhr, in eine Wohnung in Wr. Neustadt ein und durchsuchte die Räumlichkeiten. In der vermeintlich leeren Wohnung hielt sich jedoch eine 19-jährige Frau auf.
Als die 19-Jährige Geräusche bemerkte und Nachschau hielt, stieß sie im Gang mit dem Täter zusammen. Dieser bedrohte sie mit einem Messer und riss ihr das Mobiltelefon aus der Hand. Er drängte sie unter ständiger Bedrohung mit dem Messer in ihr Zimmer und drückte sie gewaltsam auf das Bett. Er knebelte und fesselte das Opfer und begann es abzutasten.
Opfer konnte sich befreien und um Hilfe rufen
Die Frau wehrte sich gegen die Übergriffe des Täters und es gelang ihr, diesen von sich wegzustoßen. Diesen Moment konnte sie auch nutzen, um aus dem Zimmer in einen angrenzenden Nebenraum zu flüchten. Es gelang ihr, sich von ihrer Knebelung zu befreien, ein Fenster zu öffnen und lautstark um Hilfe zu rufen. Eine Passantin wurde auf die Hilferufe aufmerksam und verständigte die Polizei. Währenddessen flüchtete der Täter mit der Beute, unter anderem ein Mobiltelefon und Bekleidung, in vorerst unbekannte Richtung. Das Opfer wurde leicht verletzt und erlitt einen schweren Schock.
Bei der Alarmfahndung konnte eine Person, auf die die Täterbeschreibung passte und die sich verdächtig verhielt, von einer zufahrenden Polizeistreife der Schnellen Interventionsgruppe wahrgenommen werden. Der Mann wollte sich der Anhaltung entziehen, wurde jedoch von den Beamten vorläufig festgenommen. Da der Beschuldigte keine Dokumente mit sich führte und sich sehr unkooperativ verhielt, konnte erst nach umfangreichen Erhebungen die Identität geklärt werden.
Beschuldigter nicht geständig
Der beschuldigte 20-jährige ungarische Staatsbürger als Beschuldigter war bei der Einvernahme nicht geständig. Die Polizistinnen und Polizisten konnten bei den Erhebungen und Fahndungsmaßnahmen Tatutensilien und Teile der Raubbeute sicherstellen. Erhebungen zu ähnlich gelagerten Straftaten werden noch geführt. Der Beschuldigte wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt in do. Justizanstalt eingeliefert.