Eine Zivilstreife der Autobahnpolizeiinspektion Warth hielt am 14. Juli 2014, in der Zeit von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr, PKW-Fahrer an, die mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Ein 24-jähriger Mann aus Tschechien war auf der Höhe Knoten Wiener Neustadt , Richtung Wien, mit 213 km/h untwerwegs. Ein paar Kilometer nördlich ereignete sich die nächste eklatante Geschwindigkeitsüberschreitung: ein 33-jähriger Mann aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag raste mit 137 km/h durch den Baustellenbereich(!) bei Wöllersdorf, wo eine 80 km/h Beschränkunggilt. Auf Höhe Baden, Richtung Wien, konnte der dritte Raser , ein 30-jähriger Mann aus der Slowakei, mit 206 km/h gemessen werden.
Alle drei Lenker wurden angezeigt.
Auch ausländische Raser werden bestraft
Viele Fahrzeuglenker aus dem Ausland hielten sich in der Vergangenheit kaum an Tempolimits oder anderen Vorgaben. Die EU setzte unter diese Problematik einen Schlussstrich, denn nun wird die Strafe weiterberechnet, wenn ein Strafmaß den Betrag von 70 Euro übersteigt. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Verkehrsstrafe eines österreichischen Verkehrslenker, der in Tschechien zu schnell unterwegs war, an die Behörden in Österreich weitergeleitet wird. Umgekehrt gilt selbstverständlich für in Österreich zu schnell unterwegs gewesene ausländische Kraftfahrzeuglenker oder Ausländer mit anderen Verkehrsdelikten das Gleiche. Generell wird nun seitens der österreichischen Behörden eine Anzeige erstattet, statt wie bisher eine Anonymverfügung oder ein Strafmandat bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als sieben Kilometer per Stunde.
Wir halten’s nicht so mit Einsteins “Wer schneller fährt, bleibt länger jung”, sondern plädieren auf “Runter vom Gas”.