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Die Coronakrise: wie geht es weiter?

Kleinere Geschäfte dürfen wieder öffnen – Maskenpflicht in Öffis

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 4 Jahren)

Ehepaar mit Masken / Foto: freepik
Foto: freepik

Ausgangsbeschränkungen werden vorerst bis Ende April verlängert, am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.

Der neue Fahrplan der Regierung

  • Nach der Maskenpflicht in Supermärkten kommt auch die Maskenpflicht in „Öffis“ ab kommender Woche
  • Am 14. April dürfen Geschäfte bis zu 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen
  • Schulen bleiben bis Mitte Mai geschlossen
  • Ab 1. Mai dürfen alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure wieder öffnen
  • bis mindestens Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt

Dieser Fahrplan zeigt nur ein mögliches Szenario, sofern die Entwicklung der Infektionszahlen weiter den Erwartungen entsprechen. Eine Verschärfung der geplanten Maßnahmen ist jederzeit möglich.

Der Mund-Nasen-Schutz

Für viele noch ungewohnt, aber seit heute in Supermärkten Pflicht: der Mund-Nasen-Schutz. Ab dem 14. April 2020 ist das tragen dieser “Masken“ auch in allen weiteren Geschäften verpflichtet, die geöffnet haben. Hierbei reicht neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

Konkret wird das Tragen des Schutzes auf den Öffentlichen Verkehr ausgeweitet.

Ostern, das Familienfest

“Darf ich zu Ostern meine Familie oder Freunde treffen? Darf ich meine Oma besuchen oder sie zu mir einladen?“ Nein, heißt ganz klar es auf der Website des Sozialministeriums. Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht, durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten. Sozialminister Rudolf Anschober stellte heute klar, dass der umstrittene Oster-Erlass nicht notwendig sei, die Verkehrsbeschränkungen wären ausreichend.

Auch ein Ausflug mit der Familie am Osterwochenende ist nicht erlaubt. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Wie auch in den letzten Tagen soll Abstand zu anderen Personen gehalten werden (mindestens 1 Meter), Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind zu unterlassen.

Gesundheitshotline 1450

Bei Auftreten von Symptomen ist die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren, hält der Landessanitätsstab einmal mehr fest. Für allgemeine Anfragen zum Thema Coronavirus steht die Hotline der AGES (0800 555 621) zur Verfügung. Umfassende Informationen sind auch auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at/Coronavirus zu finden.

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