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Armen- und Bürgerspitalstiftung unterstützt Einkommensschwache

Wiener Neustadt: Unterstützung in der Höhe von 50.000 Euro steht bereit

Armen- und Bürgerspitalstiftung / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller
Stiftungsstadträtin Sabine Bugnar, Katharina Klaus-Koppensteiner (Gruppenleiterin Rechnungswesen), Bürgermeister Klaus Schneeberger, Claudia Auer-Deutsch (Gruppenleiterin Sozialservice) und Sozialstadtrat LAbg. Philipp GerstenmayerFoto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Die gemeinnützige Armen- und Bürgerspitalstiftung der Stadt Wiener Neustadt leistet finanzielle Unterstützung für Personen in akuter Notlage, Bedürftige oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Höhe von insgesamt 50.000,- Euro. Die Stiftung lukriert Erlöse durch Vermietung und Verpachtung, Forstwirtschaft sowie durch die Veranlagung von Finanzvermögen.

„Die Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung hat eine lange Tradition. Unsere Aufgabe ist es, das Vermögen der Stiftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglichst gewinnbringend zu verwalten. Je größer somit der erwirtschaftete Gewinn ist, desto höher ist die finanzielle Stütze, die seitens der Armen- und Bürgerspitalstiftung geleistet werden kann“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, die für Bau und Stiftungen zuständige Stadträtin Sabine Bugnar und Sozialstadtrat LAbg. Philipp Gerstenmayer.

Wer ist Antragsberichtigt?

Antragsberechtigt sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich in einer akuten Notlage befinden, bedürftig oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind und ihren Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt haben. Die Bedürftigkeit einer Person ist dann gegeben, wenn die Einkünfte, die nach der jeweiligen geltenden Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Höhe der Geldleistungen:

  • für Erwachsene: maximal 500,- Euro / Jahr
  • für Kinder: maximal 200,- Euro / Jahr
  • Mehrpersonenhaushalte: maximal 1.600,- Euro / Jahr

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Verteilung des Reingewinnes gemäß dem Stiftungszweck erfolgt durch das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt, Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1. Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche und Antragstellung sind unbedingt erforderlich, entweder telefonisch unter 02622 373-757 oder per Mail an sozialservice@wiener-neustadt.at.

Benötigte Unterlagen:

  • Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Mietvertrag, Mietzinsnachweis und Nachweis über eventuelle Mietförderungen
  • Nachweis über Sparvermögen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate
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