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Appell der Feuerwehr: „Bitte keine Osterfeuer“

Wiener Neustadt: nicht jedes Feuer fällt unter”Brauchtum”

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht.

Osterfeuer / Foto: Presseteam d. FF Wr. Neustadt
Foto: Presseteam d. FF Wr. Neustadt

Unter dem Vorwand von „Brauchtumsveranstaltungen“ werden jährlich rund um Ostern diverse Feuer entzündet.

Damit versuchen viele das Bundesluftreinhaltegesetz zu umgehen und ihren Grünschnitt somit „legal“ zu verbrennen. „Frischen Grünschnitt am eigenen Grund zu verbrennen ist nicht legal“, klärt Feuerwehrkommandant Josef Bugnar auf.

Sichtbare Rauchsäule = Feuerwehreinsatz

„Aufgrund der derzeitigen Lage ersuchen wir dringend von Brauchtumsfeuern Abstand zu nehmen“, appelliert Feuerwehrkommandant Josef Bugnar. „Wir halten Bereitschaft im Feuerwehrhaus und sind darauf erpicht, so wenig Kontakt als möglich zu halten. Osterfeuer werden von Personen als Rauchsäule wahrgenommen und wir müssen ausrücken, ganz gleich, ob die Brauchtumsfeuer vorher in der Feuerwehrzentrale angemeldet wurden, oder nicht.“ Gerade in Wiener Neustadt muss man bedenken, dass grundsätzlich immer Verkehrsflächen von Rauch beeinträchtigt werden können, sodass die Rauchsäule von Nachbarn und vorbeifahrende Autoinsassen gesehen wird. „Das führt wiederum zu Notrufen und wir müssen ausrücken. Wir löschen auf jeden Fall ein uns gemeldetes Feuer“, so Bugnar.

Keinen frischen Grünschnitt verbrennen

Außerdem ist das Verbrennen von frischem Grünschnitt am eigenen Grund nicht legal: „Die Verordnung der NÖ Landesregierung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien besagt, dass im Zuge von Brauchtumsfeuer pflanzliche Abfälle unter anderem nur dann verbrannt werden dürfen, wenn diese trocken sind. Das ist bei frischem Grünschnitt definitiv nicht der Fall. Es gibt aber noch mehr Punkte, die dabei zu beachten sind.“

Der Feuerwehrkommandant verweist hier im Speziellen auf eine Sicherheitsverordnung der NÖ Landesregierung, deren wichtigste Punkte auf der Website der Feuerwehr nachgelesen werden kann. mehr…

Hohe Strafen drohen

§ 85 NÖ Feuerwehrgesetz regelt die Strafbestimmungen seit 2015 neu. Hier werden Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu € 10.000,- angegeben.

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