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Aktuelle Maßnahmen: Oster-Lockdown in Wiener Neustadt

Details zur „Osterruhe“ in der Stadt und in ganz Ost-Österreich

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Ostern in Wiener Neustadt / Foto: wn24
Ostern in Wiener NeustadtFoto: wn24

Museum St. Peter an der Sperr, und „Bibliothek im Zentrum“ geschlossen – Kulturveranstaltungen im April abgesagt – Straßenkunstfestival und Mobile Problemstoffsammlung werden verschoben.

Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung tritt in Ost-Österreich die sogenannte „Osterruhe“ in Kraft. In Wiener Neustadt ergeben sich dadurch folgende Einschränkungen.

Mit heute, 31. März, ist für den Parteienverkehr in den beiden Rathäusern ein negatives Testergebnis oder ein Nachweis über eine überstandene Erkrankung bzw. über neutralisierende Antikörper erforderlich. (mehr Infos)Der Parteienverkehr findet nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Voranmeldung ausschließlich am Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr statt. Im Alten Rathaus werden Bürgerinnen und Bürger im Infopoint durch die Fachabteilungen serviciert. Es dürfen keine externen Personen in die oberen Geschoße des Neuen Rathauses (ausgenommen Parteienverkehr im Sozialservice). Die Einsicht auf die Amtstafel ist im Alten Rathaus Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, möglich.

Aktuelle Termine

Das Museum St. Peter an der Sperr, die Stadtgalerie in der Herzog Leopold-Straße sowie die „Bibliothek im Zentrum“ bleiben von 1. bis 6. April geschlossen. Alle Veranstaltungen im Stadttheater, die im April stattgefunden hätten, werden abgesagt bzw. verschoben. Die Karten abgesagter Veranstaltungen können dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

Präventiv wird auch das für Mai geplante Straßenkunstfestival verschoben und findet von 24. bis 26. September statt. Das Maximilian-Mittelalterfest, das für besagtes September-Wochenende angesetzt war, wird auf 2022 verlegt. Die Wiederaufnahme des „Bösendorfer Festival“ wird ebenfalls erst im Herbst erfolgen.

Der erste Termin der „Mobilen Problemstoffsammlung“ am 1. April am Flugfeld findet aufgrund des Lockdowns nicht statt und wird am 24. Juni nachgeholt.

Welche Regeln gelten zu Ostern?

Aufgrund der aktuellen Situation ist für die Ostregion von 1. April bis vorerst einschließlich 6. April eine „Osterruhe für Ost-Österreich“ vorgesehen. UPDATE: Wegen der dramatischen Situation auf den Intensivstationen wird in Niederösterreich und in Wien der Ost-Lockdown bis 2. Mai verlängert. Handel, körpernahe Dienstleister, Museen und Zoos bleiben zu, die Schulen in Distanzlehre.

Folgende Regeln des Gesundheitsministeriums sind ab morgen einzuhalten:

Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr
Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt, etwa:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
    • der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,
    • die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
    • die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen,
  • berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
  • Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.

Handel

  • Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten (etwa Supermärkte und Apotheken),
  • Alle weiteren Geschäfte werden geschlossen.
  • Geöffnete Geschäfte dürfen nur jene Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen.
  • Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

Dienstleistungen

  • Schließung von körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Frisörinnen und Frisöre, Masseurinnen und Masseure, Kosmetiksalons)
  • Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).

Gastronomie

  • Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung 24/7

Kultur und Freizeit

  • Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen, dies betrifft nun auch wieder Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.

Sport und Jugend

  • Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt.
  • Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson.

Ausreisekontrollen in Wiener Neustadt

Zusätzlich zur „Osterruhe für Ost-Österreich“ gelten auch die Ausreisebeschränkungen aufgrund der Hochinzidenz-Verordnung. Zwischen Wiener Neustadt-Stadt und -Land gibt es seit 25. März keine Kontrollen mehr. Checkpoints gibt es dann nur noch in Richtung Burgenland, zum Bezirk Neunkirchen (B17 & B54) sowie bei den Autobahnauffahrten und am Bahnhof.

Die Ausreisekontrollen in den Bezirken Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen betreffen auch die Wiener Hausberge. Touren auf der Hohen Wand, dem Semmering, dem Schneeberg oder der Rax sind momentan nur mit negativem Testergebnis möglich. Es wird stichprobenartig kontrolliert.

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